Bürgerservice & Rathaus
Hinweis zum Datenschutz für die Grund- und Gerwerbesteuer
Überblick
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer beträgt 350 v.H.
der Steuermessbeträge
Grundsteuer
Die Grundsteuer beträgt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H.
der Steuermessbeträge
Wasserzins
Die Frischwassergebühr beträgt 2,00 €/m³ netto zuzüglich 7 % MwSt.
Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2017: 1,59 €/m³ (2015/2016: 1,65 €/m³)
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Kanalgebühr für das Jahr 2017: 0,73 €/m³ (2015/2016: 0,73 €/m³)
- Klärgebühr für das Jahr 2017: 0,86 €/m³ (2015/2016: 0,92 €/m³)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für das Jahr 2017: 0,53 €/m² (2015/2016: 0,55 €/m²)
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Kanalgebühr für das Jahr 2017: 0,42 €/m² (2015/2016: 0,41 €/m²)
- Klärgebühr für das Jahr 2017: 0,11 €/m² (2015/2016: 0,14 €/m²)
Die jährliche Grundgebühr beträgt 10,20 € netto zuzüglich 7 % MwSt. pro Zähler
(Wasserhärtegrad für Rechberghausen 18 dH = mittelhart)
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt
96,00 € für den ersten Hund
168,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund
840,00 € für jeden Kampfhund
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer beträgt:
für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 20% der elektronisch gezählten Bruttokoasse
für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Aufstellungsort entweder 140 € oder 70 € für jeden angefangenen Kalendermonat