Gemeinde Rechberghausen

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Überblick

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer beträgt 350 v.H.

der Steuermessbeträge

Grundsteuer

Die Grundsteuer beträgt:

a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H. bis 31.12.2024 -
   ab 01.01.2025: 400 v.H.
b) Für Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H.bis 31.12.2024 -                                           
   ab 01.01.2025: 285 v.H.

der Steuermessbeträge.

Ab dem 01.01.2025 werden Grundsteuerbescheide nur noch versendet, wenn es eine Änderung am Bescheid gibt.

Bestehende Bescheide, die nicht durch einen Änderungsbescheid aufgehoben werden, bleiben gültig und werden jährlich durch eine öffentliche Bekanntmachung um ein weiteres Jahr verlängert.

Wasserzins

Die Frischwassergebühr beträgt bis zum 31.12.2025: 2,20 €/m³ netto zuzüglich 7 % MwSt ab 01.01.2026 2,90 €/m³ netto beziehungsweise 3,1030 €/m³ brutto

Die Schmutzwassergebühr beträgt bis zum 31.12.2024: 1,82 €/m³ ab 01.01.2025 2,79 €/m³

Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

  • Kanalgebühr: 0,63 €/m³ bis 31.12.2024 - ab 01.01.2025: 1,04 €/m³
  • Klärgebühr: 1,19 €/m³ bis 31.12.2024 - ab 01.01.2025: 1,75 €/m³

Die Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2024: 0,60 €/m² - ab 01.01.2025: 0,23 €/m²

Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

  • Kanalgebühr bis 31.12.2024: 0,47 €/m² - ab 01.01.2025: 0,10 €/m²
  • Klärgebühr bis 31.12.2024: 0,13 €/m² - ab 01.01.2025: 0,13 €/m²

Die jährliche Grundgebühr beträgt 30,00 € netto beziehungsweise  32,1000 € brutto pro Zähler

 

(Wasserhärtegrad für Rechberghausen 18 dH = mittelhart)

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt

Bis 31.12.2024:   96,00 € für den ersten Hund                                            - ab 01.01.2025:    120,00 €
Bis 31.12.2024: 168,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund              - ab 01.01.2025:    240,00 €
Bis 31.12.2024: 840,00 € für jeden Kampfhund                                           - ab 01.01.2025: 1.680,00 €
Bis 31.12.2024: 1.680,00 € für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund   - ab 01.01.2025: 1.680,00 €

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer beträgt:

für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 20% der elektronisch gezählten Bruttokoasse

für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Aufstellungsort entweder 140 € oder 70 € für jeden   angefangenen Kalendermonat

 

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