Bürgerservice & Rathaus
Hinweis zum Datenschutz für die Grund- und Gerwerbesteuer
Überblick
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer beträgt 350 v.H.
der Steuermessbeträge
Grundsteuer
Die Grundsteuer beträgt:
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H. bis 31.12.2024 -
ab 01.01.2025: 400 v.H.
b) Für Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H.bis 31.12.2024 -
ab 01.01.2025: 285 v.H.
der Steuermessbeträge
Grundsteuerreform 2025 Baden-Württemberg
Die Grundsteuerbescheide von der Gemeinde Rechberghausen werden Ende Dezember2024/Anfang Januar 2025 verschickt bzw. zugestellt. Mit Ihrem Bescheid erhalten Sie auch ein Beiblatt mit folgenden Inhalten:
I. Allgemeine Informationen
II. Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was?
1. Zuständigkeit Finanzamt
2. Zuständigkeit Gemeinde
III. Was bedeutet (Gesamt-)Aufkommensneutralität?
IV. Welche Wirkung hat der Hebesatz?
V. Weitere Informationen und Anzeigepflichten
Ergänzend dazu weist die Verwaltung auf Folgendes hin:
Die Bewertungen und Einordnungen von Grundstücken werden vom Finanzamt vorgenommen. Die Gemeinde erhält die Grundsteuermessbeträge und die Arten der Grundsteuer (A oder B) vom Finanzamt vorgegeben und multipliziert diese lediglich mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz. Die Hebesätze der Gemeinde Rechberghausen wurden aufkommensneutral für die Grundsteuer A auf 400 % und Grundsteuer B auf 285 % festgesetzt. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben.
Die bereits erteilten SEPA-Basislastschriftmandate zur Grundsteuer haben auch für die Grundsteuer 2025 weiter Gültigkeit.
Das Finanzamt Göppingen erreichen Sie für Anliegen der Grundsteuerreform unter Tel. 07161/9703-5011. Für Anliegen, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter Tel. 07161 501-35 oder per E-Mail: boebel@gemeinde.rechberghausen.de.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt), Grundsteuermessbescheid (Finanzamt) oder Grundsteuerbescheid (Gemeinde) hat gemäß
§ 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Grundsteuer muss trotz eingelegtem Widerspruch bezahlt werden. Falls der Widerspruch Erfolg hat, wird die Grundsteuer entsprechend rückwirkend korrigiert.
Ergänzend ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Rechberghausen grundsätzlich keinen Erfolg hat, wenn die Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) angefochten werden soll. Ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt erfolgreich, wird die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde automatisch geändert.
Wasserzins
Die Frischwassergebühr beträgt seit 2021: 2,20 €/m³ netto zuzüglich 7 % MwSt.
Die Schmutzwassergebühr beträgt bis zum 31.12.2024: 1,82 €/m³ ab 01.01.2025 2,79 €/m³
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Kanalgebühr: 0,63 €/m³ bis 31.12.2024 - ab 01.01.2025: 1,04 €/m³
- Klärgebühr: 1,19 €/m³ bis 31.12.2024 - ab 01.01.2025: 1,75 €/m³
Die Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2024: 0,60 €/m² - ab 01.01.2025: 0,23 €/m²
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Kanalgebühr bis 31.12.2024: 0,47 €/m² - ab 01.01.2025: 0,10 €/m²
- Klärgebühr bis 31.12.2024: 0,13 €/m² - ab 01.01.2025: 0,13 €/m²
Die jährliche Grundgebühr beträgt 30 € netto zuzüglich 7 % MwSt. pro Zähler
(Wasserhärtegrad für Rechberghausen 18 dH = mittelhart)
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt
Bis 31.12.2024: 96,00 € für den ersten Hund - ab 01.01.2025: 120,00 €
Bis 31.12.2024: 168,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund - ab 01.01.2025: 240,00 €
Bis 31.12.2024: 840,00 € für jeden Kampfhund - ab 01.01.2025: 1.680,00 €
Bis 31.12.2024: 1.680,00 € für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund - ab 01.01.2025: 1.680,00 €
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer beträgt:
für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 20% der elektronisch gezählten Bruttokoasse
für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Aufstellungsort entweder 140 € oder 70 € für jeden angefangenen Kalendermonat