Gemeinde Rechberghausen

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Bürgerservice & Rathaus

Förderperiode des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen

Neue dreijährige Förderperiode des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen vom Land Baden-Württemberg

 

Das bisherige Landesförderprogramm zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen geht in die Verlängerung. Vom Land Baden-Württemberg wurde kurz vor Jahresende eine neue Förderperiode des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen ausgelobt.

Auch im aktuellen Förderprogramm möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, als Eigentümer oder Pächter einer Streuobstwiese Gemarkung Rechberghausen am Förderprogramm teilzunehmen. Das entsprechende Formular kann ab Donnerstag, 22.01.2026 im Bürgerbüro abgeholt oder auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Da uns die Neuauflage des Förderprogramms sehr kurzfristig mitgeteilt wurde, ist es uns jedoch, aufgrund der Antragsfristen, nur möglich am 2. und 3. Schnittzeitraum teilzunehmen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Antragsfrist bei der Gemeinde Rechberghausen ist der 15.05.2026.

 

Förderrahmen:

• Ein Baumschnitt wird voraussichtlich mit 18 Euro je Baum gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

• Jeder Baum, für den eine Förderung beantragt wurde, muss im Dreijahreszeitraum geschnitten werden.

• Es wird pro beantragtem Baum nur ein Schnitt gefördert.

 

Antragsvoraussetzungen:

• ein Drittel der gesamten Schnittmaßnahmen muss bis 15.04.2027 durchgeführt sein.

• Schnittmaßnahmen, die vor Aufnahme ins Förderprogramm erfolgt sind, können nicht gefördert werden.

• Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem dritten Standjahr) mit einer Stammhöhe von (in der Regel) mindestens 1,40 m im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft. Nicht gefördert werden Streuobstbäume, die sich in Hausgärten befinden oder auf Flurstücken mit Hausgartencharakter.

• Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).

• Abgestorbene Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

• Brennkirschen und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Förderausschlussgründe:

• Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Für Flächen, für die Teilnehmende Fördermittel im

Rahmen von staatlichen Förderprogrammen (z. B. über die Landschaftspflegerichtlinie) beantragt oder erhalten haben, wird wegen der gleichen Sachverhalte keine Förderung gewährt.

• Flächen, auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, sind von der Förderung

ausgeschlossen.

 

Kontrolle der Einhaltung der Vereinbarungen/Betretungsrecht:

• Die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen wird durch die untere Verwaltungsbehörde kontrolliert.

• Die zur Kontrolle beauftragten Personen erhalten das Recht, die Grundstücke zum Zweck der Kontrolle jederzeit

zu betreten.

 

Rückforderung der Fördermittel:

• Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen erfolgt die Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel.

 

Der erste förderfähige Schnittzeitraum ist das Winterhalbjahr 2026/2027, der letzte ist das Winterhalbjahr 2027/2028. Wird der Sammelantrag der Gemeinde bewilligt, erhalten alle Teilnehmenden jährlich im Herbst/Winter ein Formular mit einer dazugehörigen Flurstückliste. Diese muss für die tatsächlich fachgerecht geschnittenen Bäume jährlich nach erfolgtem Schnitt wieder als Auszahlungsantrag der

Gemeinde Rechberghausen vorgelegt werden.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Locher (Tel. 501-28) zur Verfügung.

Hier geht es zum Link der Erklärung der Teilnahme

Förderprogramm Streuobstbäume

Informationen zum Programm

Ziel des Programms ist die Förderung des Streuobstbaus im Gemeindegebiet Rechberghausen. Mit dem Programm gibt die Gemeinde Impulse, die heimischen Streuobstbestände zu pflegen und langfristig zu sichern.

Das Programm „Streuobstbäume für Rechberghausen“ richtet sich an private Bewirtschafter von Streuobstwiesen auf der Markung Rechberghausen. Eigentümer oder Pächter von Streuobstwiesen können im Rahmen des Programms Komplettpakete gegen einen Selbstkostenanteil von 10 € pro Paket bei der Gemeinde bestellen. Ein Komplettpaket besteht aus einem Hochstamm-Obstbaum, einem Pfahl, einer Drahtdose und einem Bund Kokosstrick. Auf Wunsch kann zudem ein vorgefertigter Wühlmauskorb pro Baum (50 cm x 50 cm; 8 € pro Stück) bestellt werden.

Annahmeschluss für die Bestellung ist der 17. Oktober 2025.Abgeholt und bezahlt werden können die Bäume inkl. Zubehör am Donnerstag, 23. Oktober 2025, zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr im Bauhof Rechberghausen (Adresse: Am Desenbach 4, 73098 Rechberghausen).
Bitte beachten Sie die maximale Abgabenmenge von drei Paketen pro Grundstück (bei besonders großen Grundstücken sind Abweichungen ggf. möglich).

Die Sortenliste umfasst eine große Auswahl an Obstbäumen. Die aufgeführten Obstsorten sind aufgrund ihrer standörtlichen und klimatischen Ansprüche für den Landschaftsraum um Rechberghausen geeignet.

Bestellformulare, einschließlich Sortenliste, können auf www.rechberghausen.de ( Bestellformular/ Sortenliste) heruntergeladen werden und liegen zudem aktuell im Bürgerbüro im Rathaus aus.

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