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Gutachterausschuss
Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverband "Östlicher Schurwald" die im folgenden genannten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2018 am 16.05.2019 ermittelt und beschlossen.
Keine bindende Wirkung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baufreies und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgewiesen. Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte der Baulandflächen beziehen sich auf das unbebaute, baufreie, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswert vom Bodenrichtwert.
Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel.
Gegen Gebühr kann ein Antragsberechtigter nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen:
Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Bodenrichtwertkarten der einzelnen Gemeinden
Die Bodenrichtwerte beruhen auf der Auswertung der Kaufpreissammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald.
Werte zum 31.12.2018 in Euro
Adelberg | Börtlingen | Birenbach | Rechberghausen | |
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Wohnbaugebiet | ||||
erschlossen | 85 - 240 | 115 - 240 | 105 - 260 | 140 - 305 |
unerschlossen | 55 - 190 | 60 - 150 | - | - |
künftiges Wohnbaugebiet | 15 - 20 | 15 - 65 | - | 30 - 60 |
Mischgebiet | ||||
erschlossen | 105 - 175 | 80 - 160 | 85 - 150 | 105 - 190 |
unerschlossen | - | - | - | - |
Gewerbegebiet | ||||
erschlossen | 40 - 70 | 40 - 65 | 60 - 100 | 60 - 85 |
unerschlossen | - | 20 - 50 | - | - |
künftiges Gewerbegebiet lt. FNP | 12 - 15 | 10 - 20 | - | 15 |
Ferienhausgebiet erschlossen | - | - | - | - |
Wochenendhausgebiet | - | 20 - 40 | - | - |
Gartenhausgebiet | - | - | - | 5 - 10 |
Landwirtschaftliche Fläche | 1,5 - 4 | 1 - 3,5 | 1,5 - 4 | 2 - 4 |
Wald | 0,5 - 1 | 0,5 - 1 | 0,5 - 1 | 0,5 - 1 |
Gutachterausschuss Östlicher Schurwald
Geschäftsstelle:
Amtsgasse 4
73098 Rechberghausen
Geschäftsstellenleiter:
Matthias Dichtl
Telefon: 07161 501-20
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