Gemeinde Rechberghausen

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Aktueller Räum- und Streuplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechberghausen hat durch Beschluss vom 12. Februar 2004 und Ergänzungsbeschluss vom 23.03.2005 nachfolgenden Räum- und Streuplan aufgestellt.

Geräumt werden in zeitlicher Reihenfolge folgende Straßen:

  1. Staufenstraße ab Kreisverkehr über die neue Brücke bis zur Einmündung der Graf-Degenfeld-Straße, Graf-Degenfeld-Straße, Rechbergstraße, Albstraße
  2. Göppinger Straße, Ebene, Rappenstraße
  3. Amtsgasse, Hauptstraße, Greutweg, Im Wiesengrund, Wangener Straße, Buchweg, Hopfengärten, Bergstraße, Reichenhardtstraße, Querstraße
  4. Jahnstraße, Hauffstraße, Mörikestraße/Schillerstraße, Schulstraße, Dornungweg, Bühlstraße, Hintergasse, Kirchplatz, Silcherweg, Sudetenstraße, Richard-Wagner-Straße, Rubensweg, Lenaustraße, Teckstraße, Neuffenstraße, Staufenstraße abgehend von der Graf-Degenfeld-Straße, Straßen im Gewerbegebiet

Danach werden die Gemeindeverbindungsstraßen geräumt und gestreut:

Birenbach – Zell
Börtlingen – Zachersmühle – Herrenbachstausee
Kaisersträßle
Oberhausen – Birenbach
Rechberghausen, Bühlstraße – L 1147 (Kreisstraße in Richtung Adelberg)
Rechberghausen – Oberhausen

Anschließend werden bei ausreichend vorhandenen personellen und zeitlichen Kapazitäten folgende Wege geräumt:

Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Göppingen – Schwäbisch Gmünd
Spazierweg „Reichenhardt“
Spazierweg zum Umspannwerk

Die restlichen Straßen werden nicht geräumt und gestreut.

Begonnen wird mit dem Winterdienst um 04:00 Uhr, am Wochenende um 05:00 Uhr im wöchentlichen Wechsel.

Ergänzungen zum Räum- und Streuplan:

Folgende Straßen können grundsätzlich nicht geräumt werden:

Verbindungsweg vom Haselrain zur Kernerstraße
Teil der Lenaustraße
Verbindung von der Ödachstraße zum Greutweg
abgehender Verbindungsweg ab Graf- Degenfeld- Str. 43 ff.
Bosslerstraße
Verbindungswege zwischen Oberhäuser Straße und Rosensteinstraße
Verbindungsweg zwischen Rosenstraße und Schillerstraße

Anliegerstraßen können nicht geräumt werden, wenn Fahrzeuge ungünstig oder verkehrswidrig geparkt sind. Es wird deshalb gebeten, die Straßen möglichst von parkenden Fahrzeugen frei zu halten und die verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Auf klassifizierten Straßen wie B297, K 1409 und K1410 wird der Winterdienst von der Straßenmeisterei Esslingen übernommen.

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