Gemeinde
Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 03.07.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Ein Bürger aus Oberhausen informierte, dass in Oberhausen nach wie vor zu schnell gefahren wird. Er bat um Ergreifung von Maßnahmen, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren.
Die Vorsitzende informierte, dass in Oberhausen das Smiley-Gerät aufgehängt wurde, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu messen. Außerdem wurde das Straßenverkehrsamt kontaktiert und um Ergreifung weiterer Maßnahmen wie die Aufstellung eines Blitzers gebeten. Die Polizei war an mehreren Tagen vor Ort und hat auf Verstöße des Fahrverbots für LKWs geachtet. Dabei wurde kein Verstoß festgestellt.
TOP 3: Stadtradeln 2025
Siegerehrung
In der Sitzung wurden die Sieger im Rahmen des Wettbewerbs „STADTRADELN“, der in der Zeit vom 14.06.2025 bis 04.07.2025 stattgefunden hat, geehrt. Auf den gesonderten Bericht in diesem Schurwaldboten wird verwiesen.
TOP 4: Sportpark Lindach
Sanierung Rasenplatz
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Nach der Beregnung des Rasenplatzes sowie nach stärkeren Regenfällen steht stellenweise das Wasser auf dem Platz und der Platz wird „sumpfig“. Aus diesem Grund wurde durch die Firma Hofele die am Rand des Rasenplatzes liegende Drainagen-Ringleitung, in welche die Quer-Sicker-Drainagen auf dem Rasenplatz ablaufen, gespült und befahren. Dabei wurde festgestellt, dass diese Quer-Sicker-Drainagen nicht richtig angeschlossen wurden und dass aus vielen Quer-Sicker-Drainagen Kies kommt. Der aus den Drainagen kommende Kies ist ein Indiz dafür, dass die Drainagen eingestürzt sind. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 12.12.2024 für die Sanierung mit Gesamtkosten laut Kostenschätzung in Höhe von 1.023.721 € (förderfähige Kosten 972.100 €) ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Sportförderung zu stellen.
Der Förderbescheid ging zwischenzeitlich ein und es wird eine Förderung in Höhe von 133.000 € bewilligt. Die restlichen Kosten in Höhe von 890.721 € wären von der Gemeinde zu tragen. Jedoch kann die Gemeinde einen Antrag auf eine Finanzhilfe aus dem Ausgleichstock stellen. Der Ausgleichstock dient der Unterstützung finanzschwacher Gemeinden durch Bedarfszuweisungen bei der Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen. Jedoch kann erst nach der Vergabesitzung im Juli 2026 final gesagt werden, ob überhaupt und in welcher Höhe mit einem Zuschuss aus dem Ausgleichstock zu rechnen ist. Die Gemeinde kann nach der Antragstellung im Januar 2026 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn auf eigenes Risiko stellen. Somit könnte voraussichtlich im Februar 2026 mit der Detailplanung sowie der Ausschreibung begonnen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig an der Sanierung des Rasenplatzes festzuhalten und beauftragte die Verwaltung für das Jahr 2026 einen Ausgleichstockantrag sowie einen Antrag auf frühzeitigen Baubeginn zu stellen. Nach der Bewilligung des frühzeitigen Baubeginns wird die Verwaltung beauftragt, alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten und die Beschlussfassung zur Freigabe der Ausschreibung in die Wege dem Gremium vorzulegen.
TOP 5: Lärmaktionsplanung
Abwägung über eingegangene Anregungen und Beschluss der Maßnahmen
Um die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus zu erreichen, sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder diese gemindert werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission. Die Lärmkartierung und die erste Information der Öffentlichkeit erfolgen in jedem Bundesland zentral durch die jeweiligen Landesämter, die Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist dann Aufgabe der betroffenen Kommunen. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 sind über die Homepage der LUBW2 öffentlich zugänglich.
Der Kartierungsumfang in Rechberghausen beinhaltet die Bundesstraße B 297 (Bahnhofstraße, Lorcher Straße) sowie die K 1410 (Faurndauer Straße) und die K 1409 (Hauptstraße). Zudem wird die K 1410 (Wangener Straße/Ziegelstraße) betrachtet. Ein weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Prüfung, ob Flächen mit einer zufriedenstellenden Lärmsituation vorhanden sind und diese auch für die Zukunft als „ruhige Gebiete“ erhalten werden können.
Der Gemeinderat Rechberghausen hat die Auswertung und die folgenden Maßnahmen der Lärmkartierung der Runde 4 in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2025 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Im Zeitraum vom 19.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 waren die Bürger aufgefordert, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen sind sieben Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind insgesamt zwei Stellungnahmen eingegangen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden begrüßt.
Vom Büro Modus Consult wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Auf der B 297 (Bahnhofstraße, Lorcher Straße) soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tagsüber auf 30 km/h im Abschnitt Höhe „Uhlandstraße 8“ und Höhe „Lorcher Straße 51“ reduziert werden. Auf den beiden Kreisstraßen (K 1409 und K 1410) soll ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Außerdem soll auf der K 1410 (Faurndauer Straße) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Höhe „Faurndauer Straße 76“ reduziert werden. Auch auf der K 1410 (Ziegelstraße) soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis zur „Ziegelstraße 48“ reduziert werden.
Der Gemeinderat nahm das Protokoll der öffentlichen Anhörung zur Kenntnis. Das Gremium sprach sich für einen lärmmindernden Belag auf der K 1409 und der K 1410 sowie für eine Temporeduzierung auf Tempo 30 in der Nacht auf der K 1409 und der K 1410 aus. Die Beantragung von Tempo 30 tagsüber auf der Bundesstraße sowie auf den beiden Kreisstraßen wurde mehrheitlich vom Gremium abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Das Büro Modus Consult Ulm GmbH wurde beauftragt, die Meldung an die LUBW durchzuführen und die Gemeinde bei der Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgelegten Lärmsanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
TOP 6: Landschaftspark Töbele
Sanierung Sommertraumsee
Seit geraumer Zeit ist ein Wasserverlust beim Sommertraumsee im Landschaftspark Töbele festzustellen. Landschaftsarchitekt Harald Fischer hat die Situation untersucht und einen Sanierungsfahrplan erstellt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass im oberen Böschungsbereich des Ufers Dichtmaterial fehlt bzw. nicht mehr vorhanden ist. Im Zuge der Recherche nach Archivbildern vom Bau des Sees 2007/2008 konnten Bilder gefunden werden, die zusammen mit den Ausführungs-/Genehmigungsplänen Rückschlüsse auf die Schadensursachen zulassen. Die Abdichtungsproblematik konnte sich auf die steilen Böschungsbereiche im Norden eingrenzen lassen. Aktuell wird vermutet, dass im Bereich, wo sich derzeit der Wasserspiegel eingestellt hat, keine wirksame Dichtigkeit mehr vorhanden ist und das Wasser im Böschungsbereich austritt. Es wird vermutet, dass es sich nicht um eine, sondern um mehrere punktuelle Undichtigkeiten handelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserspiegel in Zukunft immer weiter sinken wird, weil die Erosion mit dem Wasserspiegel nach unten wandert. Aktuell führt der Wasserverlust nur zur optischen Beeinträchtigung des Sommertraumsees mit dem niedrigeren Wasserstand. Die für den Wasserverlust ursächliche Undichtigkeit kann bei weiterem Sinken des Wasserspiegels jedoch zur Folge haben, dass die nördlichen Mauerscheiben in Richtung See kippen. Ob dies eine kurz- oder mittelfristige Problematik darstellt, lässt sich jedoch kaum einschätzen und hängt auch von den Austrocknungs- und Durchfeuchtungsprozessen ab.
Die Kosten für eine Böschungsabdichtung der nördlichen Mauerscheiben werden auf 154.000 € (brutto) zzgl. Baunebenkosten in Höhe von 17.850 € (brutto) geschätzt. Sofern eine Sanierung der südlichen Böschung ebenfalls erforderlich ist, ist mit weiteren Kosten in Höhe von 53.500 € (brutto) zu rechnen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der Sanierung des Sommertraumsees inklusive der Suche nach Einsparpotenzialen und beschloss eine Ausführung in den Jahren 2026 oder 2027 einzuplanen.
TOP 7: Georg-Thierer-Grundschule
Anbringung einer Photovoltaikanlage
Freigabe der Ausschreibung
Im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat für die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Georg-Thierer-Grundschule im Jahr 2025 ausgesprochen. Die Detailplanung mit Ausschreibung hat das Büro etec-ES-GmbH Ingenieure, Sachverständige aus Esslingen vorbereitet. Zur Ausführung wurden zwei Varianten untersucht, beide Varianten sind ohne Batterie geplant. Für eine Batterie ist im Gebäude kein Platz und außenbereichsgeeignete Batterien sind noch nicht marktreif entwickelt. Die Anlage ist jedoch so ausgelegt, dass sie mit einer Batterie nachgerüstet werden kann, sobald außenbereichsgeeignete Batterien erhältlich sind.
Bei einer Vollbelegung mit 179 Modulen und einer Leistung von ca. 78 kWp ist mit Gesamtkosten in Höhe von 146.000 € brutto zu rechnen (PV-Anlage mit 133.000 € und Ingenieurhonorar mit 13.000 €). Der Strombedarf der Grundschule beträgt ca. 76.000 kWh, mathematisch deckt sich der Bedarf ungefähr mit der PV-Erzeugung. Da sich die Stromerzeugung allerdings nicht mit dem Strombezug deckt, ist davon auszugehen, dass ca. 58.000 kWh pro Jahr eingespeist werden. Mit der Nachrüstung einer Batterie lässt sich der Eigenverbrauch optimieren.
Bei einer Belegung der südöstlich ausgerichteten Dachhälfte mit 91 Modulen und einer Leistung von ca. 40 kWp ist mit Gesamtkosten in Höhe von 104.000 € brutto zu rechnen (PV-Anlage mit 91.000 € und Ingenieurhonorar mit 13.000 €). Bei dieser Variante werden ca. 26.000 kWh pro Jahr eingespeist.
Das Wasser des Lehrschwimmbeckens wird aktuell überwiegend durch ein gasbetriebenes BHKW erwärmt. Der Photovoltaik-Strom könnte künftig auch für die Erwärmung des Lehrschwimmbeckens genutzt werden. Hierfür wären technische Umbauarbeiten notwendig, die laut dem Energieberater der Gemeinde (Herr Kumm) jedoch überschaubar und realistisch umsetzbar wären (geschätzte Kosten ca. 5.000 - 8.000 €). Damit ließe sich der BHKW-Betrieb reduzieren und die Amortisationszeit der PV-Anlage weiter verkürzen.
Teile der Technik sind an der Außenwand im Schulhofinneren vorgesehen. Für deren Zugänglichkeit ist noch eine Zuwegung in Form einer kleinen Treppenanlage herzustellen. Die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt.
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung einer Photovoltaikanlage mit 179 Modulen frei und beauftragte die Verwaltung, die Umstellung zur Erwärmung des Lehrschwimmbeckenwassers mittels PV-Strom weiter zu verfolgen und für eine Umsetzung im Jahr 2026 aufzubereiten.
TOP 8: Georg-Thierer-Grundschule
Festsetzung eines Benutzungsentgelts für den Mehrzweckraum
Für die Benutzung des früheren Gymnastikraums der Georg-Thierer-Grundschule wurde seither von den nutzenden Vereinen und sonstigen Organisationen kein Entgelt erhoben. Im Zuge der in den Jahren 2020 bis 2022 durchgeführten Erweiterung der GeorgThierer-Grundschule wurde der seitherige Gymnastikraum im Bestandsgebäude aufgegeben und durch den neuen Mehrzweckraum im neuen Anbau ersetzt. Aufgrund der erheblichen Investitionen der Gemeinde in den Erweiterungsbau soll nun ab dem 01.09.2025 ein Entgelt für eine externe Nutzung des Mehrzweckraumes erhoben werden.
Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung eines Entgelts für die Benutzung des Mehrzweckraumes der Georg-Thierer-Grundschule für Vereine und Gruppierungen in Höhe von 8,60 €/Stunde ab dem 01.09.2025. Die Berechnung des Entgelts erfolgt nach tatsächlicher Inanspruchnahme.
TOP 9: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen (WVR)
Beratung über eine mögliche Umstellung auf digitale Wasserzähler
Im Zuge der Abstimmung über die Haushaltsanträge des Gemeinderats zum Haushaltsplan 2025 wurde vorgeschlagen, eine mögliche Einführung eines Programms für eine digitale Erfassung der Zählerstände der Wasserzähler sowie eine mögliche Umstellung auf digitale Wasserzähler zu prüfen.
Derzeit sind mechanische bzw. analoge Wasserzähler im Einsatz. Jährlich werden etwa 1/6 der gesamten Wasserzähler ausgetauscht. Die Eichdauer beträgt 6 Jahre. Die Meldung des Zählerstands muss bisher schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Gesamtkosten liegen hierfür in 12 Jahren bei ca. 223.000 €.
Ergänzend zur aktuellen Vorgehensweise könnte ein Online-Meldesystem auf der Homepage eingestellt werden. Die einmaligen Einrichtungskosten betragen ca. 200 €.
Bei einer Umstellung auf digitale Wasserzähler wird der Austausch aller Wasserzähler in einem Zuge empfohlen. Es wird davon ausgegangen, dass digitale Wasserzähler 12 Jahre genutzt werden können. Digitale Wasserzähler sind sehr bürgerfreundlich und bringen nur eine geringe Fehlerquote mit sich. Für digitale Wasserzähler, bei denen die Ablesung per Durchfahrt mit einem Auslesegerät und einer Dachantenne erfolgt, entstehen in 12 Jahren geschätzt Kosten in Höhe von 176.600 €. Die Umstellung auf digitale Wasserzähler benötigt einen zeitlichen Vorlauf von etwa zwei Jahren.
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Online-Meldesystems für die digitale Erfassung der Wasserzählerstände auf der Homepage der Gemeinde zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Gremium befürwortete eine Umstellung auf digitale Funkwasserzähler und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
TOP 10: Evangelischer und Katholischer Kindergarten
Beschlussfassung über die Betriebskostenabrechnungen 2023
Über die jährlichen Betriebskostenabrechnungen der kirchlichen Kindergärten ist im Gemeinderat Beschluss zu fassen. Die Betriebskostenabrechnungen für beide kirchlichen Kindergärten für das Jahr 2023 sind bei der Verwaltung eingegangen und wurden zwischenzeitlich geprüft.
Für den evangelischen Kindergarten beträgt der Gemeindeanteil 379.208,83 € für den Kindergarten und 175.276,74 € für die Krippe. Der Gemeindeanteil beträgt damit insgesamt 554.485,57 €. Im Haushaltsplan wurden hierfür 658.000 € veranschlagt, es entsteht also eine Minderausgabe in Höhe von 103.514,43 €.
Für den katholischen Kindergarten beträgt der Gemeindeanteil 567.526,12 € für den Kindergarten, 191.493,79 € für die Krippe und 94.417,47 € Investitionskosten. Außerdem entstehen für die Leitungsfreistellung nach dem Gute-KiTa-Gesetz Kosten in Höhe von 24.462,80 € und nach der VwV Kooperation KiTa-Grundschule Kosten in Höhe von 1.000 €. Der Gemeindeanteil beträgt damit insgesamt 878.900,18 €. Im Haushaltsplan wurden hierfür 747.000 € veranschlagt, es entsteht also eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 131.900,18 €.
Der Gemeinderat nahm die Informationen über die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 zur Kenntnis. Das Gremium erkannte die Betriebskostenabrechnungen für den Evangelischen Kindergarten und den Katholischen Kindergarten an und stimmte den dargestellten überplanmäßigen Ausgaben zu.
TOP 11: Finanzwesen
Feststellung Jahresabschluss für das Jahr 2023
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung für das Jahr 2023 festgestellt. Im Ergebnishaushalt hat sich bei ordentlichen Erträgen von 15.008.635,85 € (Planansatz 14.575.800 €) und ordentlichen Aufwendungen von 14.858.467,19 € (Planansatz 14.412.300 €) ein ordentliches Ergebnis von 150.168,66 € ergeben. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde mit einem ordentlichen Ergebnis von 163.500,00 € gerechnet, damit liegt das ordentliche Ergebnis mit -13.331,34 € geringfügig unter dem Ansatz. Größere Abweichungen zu den Planansätzen haben sich insbesondere bei der Gewerbesteuer (Mehreinnahme 521 T€), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Mindereinnahme -293 T€) und den Schlüsselzuweisungen vom Land (Mehreinnahme 77 T€) ergeben.
Neben dem ordentlichen Ergebnis wurde bei außerordentlichen Erträgen von 440.910,96 € und außerordentlichen Aufwendungen von 3.160,18 € ein Sonderergebnis von 437.750,78 € erzielt. Dieses Sonderergebnis resultiert im Wesentlichen aus Überschüssen von veräußerten Gewerbebauplätzen und Kaufpreiszuschlägen im Gewerbegebiet.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit hat sich im Vergleich zur Haushaltsplanung von 1.101.900,00 € auf 1.599.360,16 € erhöht. Dies entspricht der früheren Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt, dieser Wert lag im Vorjahr (2022) bei 2.357.156,67 €. Der Bestand der Finanzierungsmittel bzw. Zahlungsmittel hat entgegen der Planung (-263.100,00 €) um -901.055,03 € auf einen Endbestand von 3.434.564,86 € abgenommen. Dieser Wert entspricht der früheren Allgemeinen Rücklage, zum Ende des Vorjahres (2022) lag der Bestand bei 4.335.619,89 €. Berücksichtigt man jedoch auch die zum Jahresende bestehenden Geldanlagen, beträgt der Bestand der liquiden Mittel zum Jahresende 2023 sogar 5.541.622,04 €. Das gesamte Ergebnis der Jahresrechnung 2023 kann der Öffentlichen Bekanntmachung im heutigen Schurwaldboten entnommen werden.