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Gemeinde
Seiteninhalt
Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.07.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Ein Bürger informierte, dass er über die Ablehnung der finanziellen Weiterführung des Familientreffs in der letzten Gemeinderatssitzung sehr enttäuscht war, insbesondere da in dieser Sitzung teure Bauaufträge vergeben wurden. Auch er hält das Honorar des begleitenden Büros für die Anbringung der Photovoltaikanlage auf dem Haug-Erkinger-Festsaal für sehr hoch. Bezüglich der geplanten Wohnhausaufstockung und Errichtung eines Quergiebels sowie des Neubaus einer Doppelgarage in der Schurwaldstraße 9 findet er, dass mindestens die Hälfte des Garagendachs begrünt werden sollte. Er weist darauf hin, dass auch in der Schurwaldstraße ein zunehmender Parkdruck herrscht. Leider werden Garagen häufig nicht zum Parken von Fahrzeugen genutzt, was die Problematik verschärft.
Die Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde den Familientreff unter anderen finanziellen Möglichkeiten selbstverständlich gerne weitergeführt hätte, dies jedoch leider nicht möglich sei. Dem Gremium sei diese Entscheidung sehr schwer gefallen, da der Familientreff seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der Familien- und Präventionsarbeit in der Raumschaft ist. Die Bedeutung solcher Begegnungsstätten wird vom Gremium hoch anerkannt und steht nicht in Frage. Jedoch stehen die Kommunen und der Landkreis vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Bislang wurde der Familientreff so finanziert, dass die Personalkosten für das pädagogische Fachpersonal durch den Landkreis Göppingen getragen wurden, während die Raumkosten zuzüglich Strom und Wasser von den beteiligten sechs Schurwaldkommunen gemeinsam übernommen wurden. Im Zuge der Haushaltsplanung 2026 hat der Kreistag des Landkreises Göppingen jedoch beschlossen, diese Finanzierung einzustellen. Ab dem Jahr 2027 stehen somit keine Mittel des Landkreises mehr für die Personalkosten zur Verfügung. Die Personalkosten in Höhe von rund 60.000 Euro müssen aus diesem Grund von den beteiligten Gemeinden übernommen werden. Hiervon hätte die Gemeinde Rechberghausen den größten Kostenanteil mit ca. 61- 65 % zu tragen. Dies entspricht einer Summe in Höhe von ca. 36.000 – 39.000 Euro/Jahr. Da nachgewiesen ist, dass Investitionen in frühe, niederschwellige Hilfen ein Vielfaches an späteren Kosten für Jugendhilfe, Gesundheitswesen und weitere gesellschaftliche Folgekosten einsparen können, ist es umso bedauerlicher, dass die wertvolle und wichtige Arbeit des Familientreffs aufgrund der aktuellen finanziellen Situation in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden kann. Die Verwaltung befindet sich jedoch bereits in engem Austausch mit der Diakonie Geislingen-Göppingen, um Möglichkeiten zur Weiterführung in anderer Form zu finden. Bezüglich des Honorars für das Büro, welches die Anbringung der Photovoltaikanlage auf dem Haug-Erkinger-Festsaal begleitet, befinde sich die Verwaltung bereits in Gesprächen mit dem Büro. Leider gebe es bei Elektroplanern sehr hohe Preisspannen beim Honorar. Die Bausache bezüglich der geplanten Wohnhausaufstockung und Errichtung eines Quergiebels sowie des Neubaus einer Doppelgarage in der Schurwaldstraße 9 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellt. Sobald der Bauherr aktualisierte Lagepläne eingereicht hat, werde erneut über die Erteilung des Einvernehmens beraten.
TOP 3: Sportpark Lindach
Sanierung Rasenplatz
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Nach der Beregnung des Rasenplatzes im Sportpark Lindach sowie nach stärkeren Regenfällen steht stellenweise das Wasser auf dem Platz und der Platz wird „sumpfig“. Aus diesem Grund wurde durch die Firma Hofele die am Rand des Rasenplatzes liegende Drainagen-Ringleitung, in welche die Quer-Sicker-Drainagen auf dem Rasenplatz ablaufen, gespült und befahren. Dabei wurde festgestellt, dass diese Quer-Sicker-Drainagen nicht richtig angeschlossen wurden (Höhenversatz) und dass aus vielen Quer-Sicker-Drainagen Kies kommt. Der aus den Drainagen kommende Kies ist ein Indiz dafür, dass die Drainagen eingestürzt sind.
Die Kosten der ursprünglichen Planung beliefen sich auf 972.105,10 Euro (netto). Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 12.12.2024 grundsätzlich für die Sanierung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Sportförderung zu stellen.
Der Förderbescheid ging am 02.06.2025 bei der Gemeinde ein und es wird eine Förderung in Höhe von 133.000 Euro bewilligt. Erfreulicherweise erhält die Gemeinde außerdem Fördermittel in Höhe von 350.000 € aus dem Ausgleichstock.
Im Rahmen einer Sitzung des Technischen Ausschusses wurde zusammen mit Stefan Straub (VTG Straub) und Vertretern des 1. FC Rechberghausen nach Einsparpotenzialen gesucht. In diesem Zuge wurde sämtliche Ausstattung (Tore, Eckfahnen) aus den Kosten gestrichen. Diese werden nach Rücksprache mit der Vorstandschaft des 1. FC Rechberghausen durch den Verein beschafft. Somit konnte eine Einsparung in Höhe von ca. 20 % erzielt werden.
Für die Sanierung des Rasenplatzes ohne LED-Umstellung der Flutlichtanlage inklusive Ingenieurhonorar entstehen Kosten in Höhe von 722.226 Euro (netto). Die LED-Umstellung soll seitens der Verwaltung ohne Unterstützung durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich 60.000 Euro (netto).
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung für die Sanierung des Rasenplatzes sowie die Umrüstung der Flutlichtanlage am Rasen- und Kunstrasenplatz frei und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
TOP 4: Erneuerung der Brücke Horbenstraße - Edeka
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Brückenprüfungen wurde festgestellt, dass sich insbesondere die Brücke zwischen dem Edeka und der Horbenstraße in einem schlechten Zustand befindet. Die Brücke weist Fäulnisschäden auf und die Rutschhemmung der Holzbohlen ist stark mangelhaft und muss verbessert werden. Leider wurde außerdem aktuell das Geländer der Brücke durch Vandalismus beschädigt.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Verwaltung in der Sitzung am 23.10.2025 beauftragt, einen Förderantrag für die Sanierung der Brücke zu stellen. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Brücke in das Förderprogramm LGVFG aufgenommen wurde. Voraussetzung für eine Förderung ist eine geometrische Verbesserung der Brücke, weshalb ursprünglich eine Verbreiterung der Brücke auf 2,00 m geplant war. Leider gab es für dieses Förderprogramm zahlreiche Förderanträge, weshalb nur ausgewählte Vorhaben aufgenommen werden können. Das Regierungspräsidium fordert für eine Aufnahme in das Förderprogramm nun eine Verbreiterung der Brücke auf 3,00 m. Die Verbreiterung auf 3,00 m wird mit dem Hintergrund gefordert, dass die Brücke nicht nur von Fußgängern, sondern auch von Radfahrern genutzt werden könnte. Die Tatsache, dass es sich um eine Fußgängerbrücke handle, sei dabei nicht von Relevanz. Es gehe lediglich um die Tatsache, dass die Brücke theoretisch trotzdem von einem Fahrradfahrer benutzt werden könnte. Jedoch verursacht eine Verbreiterung der Brücke auch hohe Mehrkosten.
Die Gemeinde hat nun verschiedene Möglichkeiten, die Brücke zu erneuern. Für den Einbau einer Fertigteilbrücke mit einer Breite von 2,00 m (ursprüngliche Variante) entstehen Baukosten in Höhe von schätzungsweise 361.744,53 € (brutto) und ein Ingenieurhonorar von 47.026,79 € (brutto). Die Gesamtkosten betragen somit schätzungsweise 408.771,32 € (brutto). Bei dieser Variante erhält die Gemeinde keine Fördermittel.
Seitens des Regierungspräsidiums wurde für die Aufnahme in das Förderprogramm der Bau einer Brücke mit 3,00 m Breite gefordert. Für den Einbau einer Fertigteilbrücke mit einer Breite von 3,00 m entstehen Baukosten in Höhe von schätzungsweise 544.986,68 € (brutto) und ein Ingenieurhonorar von 70.848,27 € (brutto). Die Gesamtkosten liegen somit bei 615.834,95 € (brutto). Bei dieser Variante würde die Gemeinde Fördermittel aus dem LGVFG-Förderprogramm erhalten. Bei einer Förderung von ca. 40 % könnte die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 217.994,67 € erhalten.
Da zwischenzeitlich bekannt ist, dass die Gemeinde lediglich bei einer Verbreiterung der Brücke auf 3,00 m Fördermittel erhält, wurde zusätzlich noch der Ersatzneubau der Brücke in Bestandsbreite untersucht. Ziel dieser Variante ist es, die Brücke möglichst kostengünstig wieder sicher und funktionsfähig zu machen. Für diese Variante entstehen Baukosten in Höhe von schätzungsweise 286.684,93 € (brutto). Das Ingenieurhonorar liegt bei schätzungsweise 37.268,93 € (brutto) und die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 323.953,02 € (brutto). Bei dieser Variante erhält die Gemeinde keine Fördermittel.
Der Gemeinderat beschloss, den Neubau der Brücke in der Bestandsbreite auszuführen und beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme.
TOP 5: Gemeindekindergärten
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Gemeindekindergärten
Die letzte Anpassung der Kindergartengebühren erfolgte zum 01.09.2024. Wie üblich wurden die Kindergartengebühren unter Berücksichtigung der „Gemeinsamen Empfehlungen“ der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Dachorganisationen unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und in Abstimmung mit den beiden örtlichen Kirchengemeinden angepasst. Für die aktuelle Gebührenanpassung wurden die „Gemeinsamen Empfehlungen“ erfreulicherweise wieder für 2 Jahre ausgesprochen. Die empfohlenen Erhöhungen berücksichtigen die aktuellen Tarifsteigerungen sowie einen Zuschlag für allgemeine Kostensteigerungen. Die „Gemeinsamen Empfehlungen“ sehen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine pauschale Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % sowie für das Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 % vor.
Eine regelmäßige Erhöhung der Kindergartengebühren ist für die Gemeinde unverzichtbar, da eine regelmäßige Anpassung der Gebühren und Einnahmen eine Voraussetzung für die Gewährung bestimmter Fördermittel (z.B. Ausgleichstock) ist. Die Verbände streben mit den „Gemeinsamen Empfehlungen“ einen Kostendeckungsgrad von 20 % an, in den Rechberghäuser Kindertagesstätten liegt dieser teils deutlich darunter.
Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen und Gebührenerhöhungen zu und beschloss den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Gemeindekindergärten. Die Höhe der künftigen Gebühren kann der öffentlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Schurwaldboten entnommen werden.
TOP 6: Georg-Thierer-Grundschule
Anpassung der Entgelte für die Betreuungsangebote
Die letzte Anpassung der Entgelte für die Betreuungsangebote an der Georg-Thierer-Grundschule erfolgte zum 01.09.2024, davor war die letzte Anpassung zum 01.09.2016. Im Rahmen der Diskussion um die Beschlussfassung im Jahr 2024 wurde aus dem Gremium darauf hingewiesen, die Zeiträume für künftige Entgeltanpassungen kürzer zu halten, damit künftige Erhöhungen nicht zu hoch ausfallen. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, für die aktuelle Entgeltanpassung dieselben Steigerungssätze aus den „Gemeinsamen Empfehlungen“ für die Anpassung der Kindergartengebühren (4,5 % für das Schuljahr 2026/2027, 4,0 % für das Schuljahr 2027/2028) heranzuziehen. Da sowohl das Personal in den Kindertagesstätten als auch für die Betreuungsangebote an der Georg-Thierer-Grundschule tariflich eingruppiert ist und denselben Tarifsteigerungen unterliegt, stellt dies nach Auffassung der Verwaltung ein sachgemäßes Kriterium dar. Darüber hinaus kann durch die Anwendung eines einfachen Steigerungssatzes auch der über die Jahre gewachsene, örtliche, sowie bewährte Charakter der Entgeltstrukturen für die Betreuungsangebote an der Georg-Thierer-Grundschule beibehalten werden. Ebenso kann hierdurch auch künftig eine regelmäßige sowie moderate Entgeltanpassung erfolgen.
Im Laufe der Jahre wurden die Betreuungsangebote laufend bedarfsgerecht angepasst und durch personelle Ergänzungen beim Betreuungsteam sowie durch Verbesserung der räumlichen Situation durch den Erweiterungsbau qualitativ deutlich verbessert.
Dies zeigt sich auch in der kontinuierlich steigenden Inanspruchnahme der Betreuungsangebote an der Georg-Thierer-Grundschule. Waren zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 noch 100 Kinder zu einem Betreuungsangebot angemeldet, so waren es zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 insgesamt 187 Kinder.
Es sind jedoch nicht nur die angemeldeten Schülerzahlen gestiegen, auch die Personalaufwendungen haben sich insbesondere aufgrund der qualitativen Verbesserungen sowie der Tarifsteigerungen zwischenzeitlich von rund 59.000 € im Jahr 2016 auf rund 212.100 € im Jahr 2025 erhöht.
Die von den Eltern erhobenen Entgelte sind zwar entsprechend der angemeldeten Kinder ebenfalls von rund 31.600 € im Jahr 2016 auf rund 105.700 € im Jahr 2025 gestiegen, aber bei Weitem nicht so stark wie die Personalaufwendungen.
Die Landeszuschüsse von zuletzt rund 39.000 € vermögen die Deckungslücke zu den gestiegenen Personalaufwendungen nicht zu schließen. Bei einer Einbeziehung von Sach- und Raumkosten würde sich die Deckungslücke sogar noch größer darstellen.
Eine Ermäßigung der Entgelte nach sozialen Gesichtspunkten und Einkommensgrenzen ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen über die Rechberghäuser Familienkarte möglich.
Der Gemeinderat beschloss, die Entgelte für die Betreuungsangebote an der Georg-Thierer-Grundschule folgendermaßen anzupassen:
Verlässliche Grundschule 7 – 13 Uhr
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
38,00 € |
40,00 € |
42,00 € |
| 2 Kinder |
36,00 € |
38,00 € |
40,00 € |
| 3 Kinder |
34,00 € |
36,00 € |
38,00 € |
| 4 Kinder |
30,00 € |
31,00 € |
32,00 € |
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
10,00 € |
11,00 € |
12,00 € |
Verlässliche Grundschule 7-14 Uhr
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
52,00 € |
54,00 € |
56,00 € |
| 2 Kinder |
49,00 € |
51,00 € |
53,00 € |
| 3 Kinder |
47,00 € |
49,00 € |
51,00 € |
| 4 Kinder |
42,00 € |
44,00 € |
46,00 € |
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
14,00 € |
15,00 € |
16,00 € |
Nachmittagsbetreuung 13-16 Uhr (4 Tage/Woche)
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
64,00 € |
67,00 € |
70,00 € |
| 2 Kinder |
61,00 € |
64,00 € |
67,00 € |
| 3 Kinder |
59,00 € |
62,00 € |
65,00 € |
| 4 Kinder |
55,00 € |
57,00 € |
59,00 € |
Nachmittagsbetreuung 13-16 Uhr (5Tage/Woche)*
*) Umsetzung Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule, schrittweise Einführung mit jeweils der neuen 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027.
| Kommuniziertes Entgelt (Februar 2026) | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
80,00 € |
84,00 € |
87,00 € |
| 2 Kinder |
76,25 € |
80,00 € |
83,00 € |
| 3 Kinder |
73,75 € |
77,00 € |
80,00 € |
| 4 Kinder |
68,75 € |
72,00 € |
75,00 € |
Die Nachmittagsbetreuung kann alternativ zur ganzen Woche auch an bis zu max. zwei fest zu buchenden Einzeltagen in Anspruch genommen werden. Der Preis für den Einzeltag wird wie folgt festgesetzt:
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
21,00 € |
22,00 € |
23,00 € |
„Notbetreuung“ (€/Tag)
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| Verlässliche Grundschule |
6,00 € |
7,00 € |
8,00 € |
| Nachmittagsbetreuung |
10,00 € |
11,00 € |
12,00 € |
Ferienbetreuung (€/Woche)
| Seit 01.09.2024 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
43,00 € |
45,00 € |
47,00 € |
| 2 Kinder |
40,00 € |
42,00 € |
44,00 € |
| 3 Kinder |
37,00 € |
39,00 € |
41,00 € |
| 4 Kinder |
33,00 € |
34,00 € |
35,00 € |
Entgelt für Mittagessen
| Seit 01.09.2025 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.09.2027 | |
| 1 Kind |
13,50 € |
16,50 € |
18,30 € |
| 2 Kinder |
27,00 € |
33,00 € |
36,60 € |
| 3 Kinder |
40,50 € |
49,50 € |
54,90 € |
| 4 Kinder |
54,00 € |
66,00 € |
73,20 € |
|
4,50 € |
5,00 € |
5,50 € |
TOP 7: Verschiedenes
Gewerbegebiet Lindach
Sanierung verschiedener Straßenbereiche
Im Zuge von anstehenden Leitungsverlegungen im Gewerbegebiet Lindach hat die Gemeinde bei der ausführenden Firma sowie bei zwei weiteren Firmen, die zeitnah in Rechberghausen tätig sind, ein Angebot über die Sanierung einzelner Straßenbereiche im Gewerbegebiet, die sich in einem schlechten Zustand befinden, eingeholt. Zur Sitzung lagen zwei Angebote zwischen 46.305,29 € und 47.629,52 € (brutto) vor. Eine weitere Firma hat zugesichert, in den nächsten Tagen ein entsprechendes Angebot einzureichen.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.






