Wichtige Links
Hauptmenü
- Bürgerservice & Rathaus
- Rathaus
- Service
- Streuobstbäume
- Glasfaserprojekt
- Mitteilungsblatt
- Mitfahrerbänkle
- Information für den Fall eines Blackouts
- Notruf & Störungsstelle
- Starkregenrisikomanagement
- Steuern & Gebühren
- Gutachterausschuss
- Räum- & Streuplan
- Wohnungsbörse
- Bebauungspläne
- E-Bürgerauto
- Online-Formulare
- Service BW Formulare
- Wahlen
- Abfallentsorgung
- Ortsplan & Verkehr
- Bauplätze
- Verbot von Schottergärten
- Lärmaktionsplan
- Gemeinderat
- Hochzeitsgemeinde
- Impressum
- Gemeinde
- Leben, Bildung & Soziales
- Gewerbe
Hauptmenü
- Bürgerservice & Rathaus
- Rathaus
- Service
- Streuobstbäume
- Glasfaserprojekt
- Mitteilungsblatt
- Mitfahrerbänkle
- Information für den Fall eines Blackouts
- Notruf & Störungsstelle
- Starkregenrisikomanagement
- Steuern & Gebühren
- Gutachterausschuss
- Räum- & Streuplan
- Wohnungsbörse
- Bebauungspläne
- E-Bürgerauto
- Online-Formulare
- Service BW Formulare
- Wahlen
- Abfallentsorgung
- Ortsplan & Verkehr
- Bauplätze
- Verbot von Schottergärten
- Lärmaktionsplan
- Gemeinderat
- Hochzeitsgemeinde
- Impressum
- Gemeinde
- Leben, Bildung & Soziales
- Gewerbe
Gemeinde
Seiteninhalt
Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.09.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Bausache
Errichtung eines Gartenhauses mit Pool
Albstraße 26
Auf dem Grundstück Albstraße 26 ist die Errichtung eines Gartenhauses mit Pool vorgesehen. Der Dachvorsprung des geplanten Gartenhauses überschreitet die östliche Baugrenze um 50 cm. Darüber hinaus wird die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) überschritten.
Die GRZ beschreibt den zulässigen Versiegelungsgrad. Als Ausgleichsmaßnahme für die GRZ-Überschreitung gibt die Bauherrschaft an, dass das Gartenhaus ein extensives Gründach (Fläche ca. 55 m²) erhalten soll.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte das Einvernehmen.
TOP 4: Bausache
Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit der Errichtung einer Garage
Schubertstraße 8
Das Gebäude Schubertstraße 8 soll erweitert und umgebaut werden. Östlich des Bestandsgebäudes ist ein zweigeschossiger Wohnraumanbau vorgesehen. Im westlichen Grundstücksteil soll eine Garage errichtet werden und im Dachgeschoss ist die Errichtung von zwei Gauben geplant.
Die Garage überschreitet die westliche Baugrenze um bis zu 5,50 m und soll überwiegend außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Das Garagendach ist als begrüntes Satteldach geplant. Nördlich der Garage ist ein offener Stellplatz geplant, der sich ebenfalls außerhalb der Baugrenze befindet.
Im südlichen Grundstücksbereich soll eine Terrasse und ein weiterer offener Stellplatz hergestellt werden. Beides liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Grundsätzlich führen die geplanten Maßnahmen zu einer Entlastung der Parksituation und stellen sich bei einer Grundstücksgröße von 777 m² noch als verhältnismäßig dar.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
TOP 5: Bebauungsplanänderung Ortsmitte
Aufstellungsbeschluss
Für den Ortskern der Gemeinde Rechberghausen existiert der rechtskräftige Bebauungsplan „Ortsmitte“, welcher sich über das Bestandsgebiet entlang der Hauptstraße und des Kirchplatzes erstreckt, sowie den Bereich zwischen der Hintergasse und dem historischen Stadtgraben beinhaltet.
Auf dem Grundstück Hintergasse 13 befindet sich ein ehemals teils landwirtschaftlich genutztes Wohngebäude, welches in naher Zukunft abgebrochen werden soll. Für das Grundstück liegt bereits ein städtebauliches Konzept vor. Dieses sieht zwei Mehrfamilienhäuser vor, die von der bestehenden Hintergasse erschlossen werden.
Im Zuge dessen möchte die Gemeinde auch die beiden angrenzenden Flurstücke verschmelzen und einer weiteren Wohnbebauung zuführen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll sichergestellt werden, dass sich die zukünftigen Bauvorhaben in den bestehenden Ortskern städtebaulich einfügen. Durch die Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ werden die Baugrenzen an das Bauvorhaben angepasst und einzelne Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, die nicht mehr zeitgemäß sind, geändert.
Der Großteil der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften bleibt von der Bebauungsplanänderung unberührt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte – Änderung Hintergasse“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte – Änderung Hintergasse“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und billigte den vorgelegten Entwurf. Dieser Entwurf wird für die Dauer eines Monates im Internet veröffentlicht und die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Auf die öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Schurwaldboten wird verwiesen.
TOP 6: Bebauungsplan „Greut, 1. Änderung“
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Das Gebäude „Im Wiesengrund 7/1“ soll energetisch saniert werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Genehmigungsfähigkeit der Sanierung ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Greut, 1. Änderung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Dabei wurde eine möglichst starke und nachhaltige Durchgrünung des Plangebiets empfohlen. Unbebaute Grundstücksflächen sollen als Grünflächen erhalten werden und Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu befestigen.
Der Gemeinderat nahm die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Der Bebauungsplan „Greut, 1. Änderung“ in der Fassung vom 10.09.2025 wurde nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Schurwaldboten wird verwiesen.