Am
Donnerstag, 11.12.2025, findet um 18:30 Uhr auf der Schlossbühne im Rathaus eine öffentliche Sitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt.
1. Bekanntgaben
2. Einwohnerfragen
3. Haushaltsplanung 2026
Entwurf der Haushaltssatzung
4. Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen (WVR)
Entwurf des Wirtschaftsplans 2026
5. Kanalsanierung in der Graf-Degenfeld-Straße
Vergabe
6. Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beratung über die Einführung von EGYM Wellpass
7. Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen
Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung
8. Verschiedenes
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Zu TOP 1:
Bei diesem Tagesordnungspunkt wird die Vorsitzende die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2025 bekanntgeben.
Zu TOP 2:
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können Fragen an den Gemeinderat und die Verwaltung stellen.
Zu TOP 3 und 4:
Aktuell werden der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rechberghausen (WVR) für das Jahr 2026 von der Verwaltung aufgestellt. In der Sitzung werden die Entwürfe eingebracht und die Inhalte detailliert erläutert.
Zu TOP 5:
Der Kanal im Bereich der Graf-Degenfeld-Straße 41 – 49 ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Diesbezüglich wurde eine Ausschreibung durchgeführt. In der Sitzung werden die eingegangenen Angebote vorgestellt und es wird über eine Vergabe der Arbeiten beraten.
Zu TOP 6:
EGYM Wellpass ist ein Netzwerk aus über 13.500 Sport- und Wellnesseinrichtungen in ganz Deutschland und Österreich. Dazu zählen Fitness- und Yogastudios, Schwimmbäder, Kletter- und Boulderhallen sowie Functional Training Einrichtungen. Bei einer Mitgliedschaft der Gemeinde können die Mitarbeitenden die Angebote vergünstigt benutzen. Der Gemeinderat berät in der Sitzung über die Einführung von EGYM Wellpass.
Zu TOP 7:
Der Wasserzins sowie die Grundgebühren wurden letztmals zum 01.01.2021 angepasst. Gestiegene Kosten bei der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung, beim Trinkwasserbezug und bei der Wasserverteilung führen zu einer zunehmend schlechteren Ertragslage, sodass nach fünf Jahren eine Erhöhung des Wasserzinses sowie der Grundgebühren erforderlich wird. Der Gemeinderat berät über die mögliche Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren sowie über die Änderung der Wasserversorgungssatzung.