Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung am 09.07.2026
 

TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.06.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben. 
 

TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt. 
 

TOP 3: Modernisierung Feldweg Umspannwerk - Bartenbach
Vergabe
Der Feldweg Umspannwerk – Bartenbach ist in die Jahre gekommen und soll saniert werden. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden sieben Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Insgesamt wurden fünf Angebote mit einer Preisspanne von 151.798,15 € bis 247.205,99 € (brutto) eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 151.798,15 € (brutto) wurde von der Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd abgegeben.
Die Kostenschätzung für die Modernisierung des Feldwegs liegt bei 178.616,62 € (brutto).
Bei einer Vergabe der Arbeiten an die Firma ASTRA beträgt das Ingenieurhonorar etwa 19.733,76 € (brutto). Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen somit voraussichtlich bei 171.531,91 € (brutto).
Die Gemeinde erhält für die Modernisierung des Feldwegs Umspannwerk – Bartenbach Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 60.039,20 €.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd mit der Modernisierung des Feldwegs Umspannwerk – Bartenbach zu 151.798,15 € (brutto).
 

TOP 4: Erneuerung der Wasserleitung in der Barbarossastraße
Vergabe
Die Wasserleitung in der Barbarossastraße ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. 
Bei der beschränkten Ausschreibung für die Lieferung und Verlegung von Wasserleitungsmaterial wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Insgesamt wurden zwei Angebote mit einer Preisspanne von 42.424,04 € bis 51.857,55 € (netto) abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Otto Hummel aus Ebersbach-Bünzwangen mit 42.424,04 € (netto) eingereicht. 
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung für die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für diese Arbeiten wurden insgesamt vier Angebote mit einer Preisspanne von 334.126,74 € bis 448.947,56 € (brutto) eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Georg Moll aus Gruibingen mit 334.126,74 € (brutto) eingereicht.
In den Gewerken wurden jedoch mehrere Maßnahmen ausgeschrieben, die sowohl im Haushalt der Gemeinde (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) als auch beim Eigenbetrieb Wasserversorgung (vorsteuerabzugsberechtigt) zu verbuchen sind. Daher muss der Angebotspreis in verschiedene Projekte aufgeteilt werden. Das Angebot der Firma Georg Moll beinhaltet die Tiefbaumaßnahmen für die Wasserleitungsmaßnahme (ohne neue Straßendecke auf kompletter Breite) mit 92.492,71 € (netto), die Straßenbauarbeiten für die Wasserleitungsmaßnahme mit 70.416,52 € (netto), die Erneuerung der Straßendecke auf restlicher Breite mit 114.772,25 € (brutto) und die Verlegung von Leerrohren für die spätere Verlegung von Glasfaserkabeln mit 25.492,51 € (brutto).
Die Kostenberechnung ging von Kosten in Höhe von 108.245,00 € (netto) für die Lieferung und Verlegung der Wasserleitung, von 109.365,00 € (netto) für den Straßenbau über der Wasserleitung, von 109.902,45 € (brutto) für die Erneuerung des Straßenbelags auf der Restbreite und von 24.276,00 € (brutto) für die Verlegung von Leerrohren aus.
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung besteht für die Erneuerung der Wasserleitung in der Barbarossastraße ein Planansatz von 200.000 €. Die auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung entfallenden Kosten liegen bei insgesamt 232.026,60 € netto (mit Ingenieurhonorar). Die über den Planansatz hinausgehenden Kosten von 32.026,60 € (netto) führen zu einer überplanmäßigen Ausgabe. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ist eine mögliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitung veranschlagt. Die genehmigte Kreditermächtigung für das Jahr 2026 (444.000 €) übersteigt die erwarteten Kosten, somit wäre nach aktueller Einschätzung der Verwaltung eine (vollständige) Kreditfinanzierung dieser (Teil-)Maßnahme möglich. 
Im Kernhaushalt wurden für die Erneuerung des Straßenbelags in der Barbarossastraße 170.000 € in den Haushalt eingestellt. Die auf die Erneuerung des Straßenbelags auf der restlichen Straßenfläche anfallenden Kosten liegen bei 129.692,64 € brutto (mit Ingenieurhonorar), somit sind mehr als ausreichend Mittel für diese Teilmaßnahme vorhanden.
Für die Verlegung von Leerrohren in der Barbarossastraße sind keine Mittel im Haushaltsplan veranschlagt. Die für die Verlegung der Leerrohre entstehenden Kosten von 28.806,54 € brutto (mit Ingenieurhonorar) wären dementsprechend als außerplanmäßige Ausgabe zu finanzieren.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Georg Moll aus Gruibingen mit den Tief- und Straßenbauarbeiten zu 334.126,74 € (brutto) und die Firma Otto Hummel aus Ebersbach-Bünzwangen mit der Lieferung und Verlegung von Wasserleitungsmaterial zu 42.424,04 € (netto). Das Gremium stimmte den überplanmäßigen Ausgaben in den Bereichen Wasserleitung (32.026,60 €) und Leerrohren (28.806,54 €) zu. 
 

TOP 5: Kanalsanierung
Vergabe
Die Gemeinde saniert das 30,5 km lange Kanalnetz kontinuierlich. Das Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf hat auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Eigenkontrollverordnung eine Maßnahmenliste erstellt.
Die Maßnahmen im Rahmen der diesjährigen Kanalsanierung wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotseröffnung lagen vier Angebote zwischen 155.282,56 € und 172.259,76 € (brutto) vor. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma MAKS aus Tübingen mit 155.282,56 € (brutto) eingereicht.
Bei einer Vergabe der Arbeiten an die Firma MAKS betragen die Gesamtkosten mit Ingenieurhonorar voraussichtlich 175.469,29 € (brutto).
Die Kostenberechnung ergab Gesamtkosten in Höhe von 145.558,42 € (brutto) ohne Ingenieurhonorar beziehungsweise 165.613,10 € (brutto) mit Ingenieurhonorar.
In den Haushalt wurden 150.000 € für die Durchführung einer Kanalsanierung eingestellt. Leider konnte die letzte Kanalsanierungsmaßnahme im vergangenen Jahr nicht fertiggestellt werden, weshalb diese Maßnahme erst im Jahr 2026 abgerechnet wird. Allerdings ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass auch die aktuelle Maßnahme nicht im Jahr 2026 abgeschlossen werden kann. Sofern beide Maßnahmen im Jahr 2026 abgeschlossen werden können, kommt es zu einer überplanmäßigen Ausgabe.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma MAKS aus Tübingen mit der Durchführung der Kanalsanierung zu 155.282,56 € (brutto). Sofern beide Kanalsanierungsmaßnahmen im Jahr 2026 fertiggestellt werden können, gab der Gemeinderat die überplanmäßige Ausgabe frei.
 

TOP 6: Bausache:
Wohnhausaufstockung und Errichtung eines Quergiebels, Neubau einer Doppelgarage
Schurwaldstraße 9
Das Wohnhaus Schurwaldstraße 9 soll umgebaut, aufgestockt und mit einem Quergiebel versehen werden. Zudem ist die Errichtung einer Garage geplant, deren Dach als Dachterrasse genutzt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Greut 1960“. Die in diesem Fall geltende Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 8. August 1910 definiert hierfür Stockwerke und keine Vollgeschosse nach der heutigen Beurteilung. Für das Grundstück sind laut Bebauungsplan zwei Stockwerke zulässig. Durch die Aufstockung und Anordnung von Quergiebeln entsteht ein drittes Stockwerk. Der Bauherr beantragt eine Befreiung von dieser Stockwerksfestsetzung.
Eine Befreiung von der Geschossigkeit wird üblicherweise zurückhaltend bewertet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden jedoch schon vergleichbare Vorhaben zugelassen (Greutweg 10 und Schurwaldstr. 5). Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ist dem Antrag für die Schurwaldstraße 9 bezüglich der Stockwerke zuzustimmen. 
Aufgrund der Größe des östlichen Quergiebels und der Flachdachgestaltung wäre hier die Forderung einer extensiven Dachbegrünung denkbar. 
Auf dem Grundstück ist noch eine Doppelgarage geplant, deren Dach als Dachterrasse genutzt werden soll. Die Doppelgarage befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und kann daher nur im Wege einer Befreiung zugelassen werden. Da die Dachterrasse ca. 35 m² umfasst, wäre zu beraten, ob zumindest die Begrünung einer Teilfläche gefordert wird. 
Der Gemeinderat stellte die Thematik zurück, da in dem eingereichten Lageplan nicht alle bestehenden Gebäude (Garage und Schuppen) dargestellt sind. Über die Bausache wird erneut beraten, sobald sich der Bauherr diesbezüglich geäußert beziehungsweise einen korrigierten Lageplan eingereicht hat.
 

TOP 7: Bebauungsplan „Im Wiesengrund, 1. Änderung“
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“ aus dem Jahr 1969. Anlass der Bebauungsplanänderung ist die geplante Überdachung einer Terrasse auf dem Grundstück Flst. Nr. 499/6. Die geplante Terrassenüberdachung befindet sich teilweise außerhalb der bislang festgesetzten Baugrenze und ist damit nach derzeitiger planungsrechtlicher Situation nicht zulässig.
Die Gemeinde hat sich dazu entschieden, den Bebauungsplan zu ändern, um die überholten Festsetzungen des Ursprungsplans an heutige Wohn- und Nutzungsanforderungen anzupassen. Ziel der Planung ist es, den Grundstückseigentümern eine flexiblere und funktionale Nutzung ihrer Freibereiche zu ermöglichen, sowie eine rechtssichere Grundlage für untergeordnete bauliche Anlagen wie Terrassen und deren Überdachungen zu schaffen.
Hierzu sollen die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen ergänzt werden. Künftig sollen untergeordnete Gebäudeteile wie Terrassen und deren Überdachungen auf der Ostseite der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 5 m zugelassen werden können. Die Änderungen erfolgen in einem städtebaulich verträglichen Umfang und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Die bestehende Struktur des Allgemeinen Wohngebiets bleibt unverändert erhalten.
Da es sich um eine inhaltlich begrenzte Planänderung ohne zusätzliche wesentliche Nutzungsmöglichkeiten und ohne erhebliche Umweltauswirkungen handelt, kann das Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich.
Im nächsten Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats. Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen einzureichen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und dem Gemeinderat zur Entscheidung über den weiteren Verfahrensschritt vorgelegt.
Der Gemeinderat beschloss für nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Wiesengrund, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der vorgestellte Entwurf des Bebauungsplans „Im Wiesengrund, 1. Änderung“ wurde gebilligt. Der Entwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet veröffentlicht und die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
 

TOP 8: Friedhof Rechberghausen
Mögliche Sanierung der Zufahrt zum oberen Parkplatz
Die schweren Baufahrzeuge, die für die Sanierung des Friedhofhauptweges benötigt werden, und die extremen Temperaturen haben dazu beigetragen, dass die Zufahrt zu den oberen Parkplätzen am Friedhof in Mitleidenschaft gezogen wurde. Stellenweise hat sich der Asphalt in der Mitte der Zufahrtsstraße stark angehoben. Ein Überfahren dieser Bereiche mit dem Radlader hat die Situation etwas entschärft. Dennoch befinden sich dort Unebenheiten von bis zu 15 cm und die Straßendecke weist Schäden auf.
Eine Sanierung der 75 m langen Zufahrtsstraße wäre grundsätzlich als Folgeauftrag für die Firma Ehmann möglich. 
Für einen Vollausbau der Zufahrt würden Kosten in Höhe von ca. 55.000 € brutto (inkl. Nebenkosten mit ca. 6.000 € brutto) entstehen. Im Falle eines Vollausbaus empfiehlt das begleitende Büro Fischer & Partner, vorab noch eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Die Kosten für diese liegen bei ca. 1.500 €.
Eine weitere Sanierungsoption besteht darin, nur die Asphaltschicht abzubrechen und die bestehende Schotterschicht nach zu verdichten. Anschließend werden ca. 15 cm Schotter aufgebaut, wieder nachverdichtet und darauf eine neue Asphalttragdeckschicht aufgebaut. Bei dieser Variante ist mit einem Kostenaufwand von ca. 35.000 € brutto zu rechnen (inkl. Nebenkosten mit 3.800 € brutto). Allerdings ist fraglich, wie nachhaltig und langlebig diese Vorgehensweise ist, da der Aufbau des Untergrunds maßgeblich für Haltbarkeit ist.
Alternativ könnte man aktuell auch nur die zwei Schadstellen mit jeweils ca. 5 m Länge reparieren. In diesem Fall ist mit Baukosten in Höhe von etwa 3.600 € brutto zu rechnen.
Der Gemeinderat beschloss, zum jetzigen Zeitpunkt nur die zwei Schadstellen zu etwa 3.600 € brutto zu reparieren.
 

TOP 9: Haug-Erkinger-Festsaal
Beratung über die Freigabe der Ausschreibung für eine Photovoltaikanlage
Im Januar hat das Gremium beschlossen, die Vorbereitungen für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Haug-Erkinger-Festsaals zu veranlassen. Nun konnte die Planung durch das Ingenieurbüro H + H aus Schlierbach abgeschlossen werden.
Auf dem begrünten Dach des Haug-Erkinger-Festsaals (Jahres-Stromverbrauch 2024: 34.000 kWh) würden 96 Module Platz finden und eine Leistung von 44 kWp erzeugen. Für die Montage der Module ist es nicht notwendig, die Dachbegrünung zu entnehmen. Es handelt sich um ein System, welches aufgelegt und ausreichend beschwert wird. So vermeidet man das Risiko einer Dachhautverletzung, die beim Eingriff und Anheben des Substrats möglich wäre.
Unter Berücksichtigung eines Stromspeichers von 39 kWh ist mit Anlagenkosten in Höhe von ca. 92.000 € netto zuzüglich Honorarkosten zu rechnen.
Nach den vorliegenden Informationen amortisiert sich die Anlage nach 13 Jahren. Da die meisten Veranstaltungen abends sind, wird ein vergleichsweise großer Stromspeicher vorgeschlagen.
Im Haushaltsplan sind 165.000,- € veranschlagt und somit sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung frei.
 

TOP 10: Familientreff Schurwald
Beratung über die Weiterführung des Angebots
Der Familientreff Schurwald ist seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der Familien- und Präventionsarbeit. Unter der Trägerschaft der Diakonie Geislingen-Göppingen bietet er Eltern, Kindern und Familien die Möglichkeit zur Begegnung, zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung. Die Angebote richten sich insbesondere an Familien mit Kleinkindern und umfassen unter anderem offene Treffangebote, Elterncafés, Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote sowie verschiedene Aktionen für Familien. Besonders hervorzuheben ist der niederschwellige Charakter des Angebots. Die Teilnahme am Familientreff ist unverbindlich und ohne langfristige Verpflichtungen möglich. 
Die Bedeutung solcher Begegnungsstätten wird von allen Beteiligten anerkannt und steht nicht in Frage. Familientreffs stärken Familien und sind eine wichtige Unterstützung in der ersten Zeit mit Kleinkind, die auf die Entwicklung des Kindes Einfluss nehmen. Jedoch stehen die Kommunen und der Landkreis vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.
Bislang wurde der Familientreff so finanziert, dass die Personalkosten für das pädagogische Fachpersonal durch den Landkreis Göppingen getragen wurden, während die Raumkosten zuzüglich Strom und Wasser von den beteiligten sechs Schurwaldkommunen gemeinsam übernommen wurden (Raumkosten pro Jahr 3.633 € zzgl. Strom und Wasser, anteilig nach Einwohner aufgeteilt). Im Zuge der Haushaltsplanung 2026 hat der Kreistag des Landkreises Göppingen jedoch beschlossen, diese Finanzierung Ende 2026 einzustellen. 
Die Personalkosten müssen somit zukünftig von den beteiligten Gemeinden übernommen werden, andernfalls bleibt nur die Schließung. Die jährlichen Kosten (Personal- und Sachkosten, ohne Raumkosten) liegen bei rund 60.000 €. 
Aktuell kommen ca. 36,5 % der Besucher aus der Gemeinde Rechberghausen. Somit hätte die Gemeinde Rechberghausen den größten Kostenanteil zu tragen. Die Gemeinden Adelberg und Birenbach haben bereits signalisiert, dass sie eine Weiterführung des Angebots nicht finanzieren können. Die Besucher aus diesen beiden Gemeinden liegen bei 15 % der Besucherzahlen. Aktuell besuchen ca. 17 % Göppinger den Familientreff. Leider hat auch die Stadt Göppingen bereits mitgeteilt, dass eine Mitfinanzierung aktuell nicht möglich ist. Die prozentualen Anteile der Besucher sowie die kleinen Besucheranteile aus den aus Ebersbach, Uhingen, Albershausen und Waiblingen müssten von den restlichen Gemeinden mitgetragen werden (insgesamt ca. 38 %). Die Gemeinde Börtlingen hat signalisiert, dass ein gedeckelter Betrag bis max. 6.000 € (10 %) in Aussicht gestellt wird und die Gemeinde Wangen steht einer Übernahme von Kosten ebenfalls offen gegenüber (aktuell 16,3 %). Evtl. wäre die Gemeinde Wangen auch bereit, ihren Anteil etwas zu erhöhen.

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