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Gemeinde
Seiteninhalt
Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 15.01.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Haushaltsplanung
Beschlussfassung über die Haushaltsanträge und Erlass der Haushaltssatzung 2026
Die Verwaltung hat zunächst alle Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans seit der Einbringung am 11.12.2025 vorgestellt.
Der Gemeinderat wurde bereits kurz nach der Entwurfseinbringung von der Verwaltung informiert, dass noch keine Begleitmaßnahmen im Rahmen der Erneuerung der Faurndauer Straße im Haushalt veranschlagt waren. Die vom beauftragten Ingenieur-Büro geschätzten Kosten für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 135.000 € sowie die möglichen Fördermittel von 30.000 € wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich in den Entwurf des Haushaltsplanes aufgenommen.
Ende des Jahres 2025 wurde eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von rund 112.000 € für das neue HLF 10 der Feuerwehr zur Zahlung fällig. Dementsprechend wurde der Planansatz für das Jahr 2026 von ursprünglich 435.000 € auf 323.000 € reduziert.
In der Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2025 wurde der Auftrag zur Erneuerung des Mischwasserkanals in der Graf-Degenfeld-Straße an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich Ing.-Honorar liegen bei rund 176.900 €, im Entwurf des Haushaltsplanes waren seither 150.000 € veranschlagt. Die Verwaltung hat den Planansatz zwischenzeitlich an die zu erwartenden Gesamtkosten angepasst und 177.000 € veranschlagt.
Der bisherige Planansatz für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände in der Georg-Thierer-Grundschule von 97.000 € hat 600 € für die Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine enthalten. Da die Ersatzbeschaffung aufgrund eines Defekts der alten Waschmaschine noch im Dezember 2025 erfolgte, wurde der Planansatz dementsprechend auf 96.400 € reduziert.
Der Kreistag hat im Zuge der Beschlussfassung über den Kreishaushalt für das Jahr 2026 die Förderung der Schulsozialarbeit um 50 % reduziert. Die Schulsozialarbeit für die Georg-Thierer-Grundschule wird durch eine Bedienstete des GVV Östlicher Schurwald erbracht, auch die Förderung der Schulsozialarbeit wird über den GVV abgewickelt. Aufgrund der geringeren Förderung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis erhöht sich der Anteil, den die Gemeinde an den GVV entrichten muss, jährlich um 4.200 €.
Der Projektpartner für den Jugendtreff Chillerz hat eine Anpassung der Personalkosten angekündigt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Öffnungszeiten wurde der Planansatz daher von 32.000 € auf 42.900 € erhöht.
Der Kreistag hat im Zuge der Beschlussfassung über den Kreishaushalt für das Jahr 2026 die Förderung der Jugendarbeit gestrichen. Der bisherige Planansatz von jährlich 6.200 € muss deshalb gestrichen werden.
Anschließend hat die Verwaltung zu den Haushaltsanträgen der Fraktionen und Gruppierungen Stellung bezogen. Im Anschluss daran hat der Gemeinderat über die nachfolgend dargestellten Haushaltsanträge mit finanziellen Auswirkungen jeweils einzeln abgestimmt.
Anträge der CDU:
Bezüglich der Installation von Überwachungskameras am Luftikus, an der Feuerwehr und am Grünen Trauzimmer erarbeitet die Verwaltung zunächst ein mögliches Konzept. Für die Umsetzung daraus folgender Maßnahmen wurden 5.000 € in den Haushalt eingestellt. Der Antrag, 5.000 € für die Neubeschaffung einer Rutsche für das Kinderhaus „Im Töbele“ in den Haushalt einzustellen, wurde zurückgezogen. Die Einstellung von 115.000 € für das Abschleifen des Kopfsteinpflasters in der Reichenhardtstraße aus Gründen des Lärmschutzes wurde abgelehnt.
Anträge der GRÜNEN:
Um den Wegfall der Zuschüsse durch den Landkreis für den Jugendtreff Chillerz zu finanzieren, wurde beantragt, die Ertüchtigung der Weihnachtsbeleuchtung (10.000 €) zurückzustellen. Der Antrag wurde zurückgezogen.
Nach den Abstimmungen über die Haushaltsanträge hat die Verwaltung die hieraus resultierenden Änderungen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet. Anschließend hat der Gemeinderat den Erlass der Haushaltssatzung 2026 mit folgenden Werten beschlossen:
Im Ergebnishaushalt beträgt der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 16.830.000 € (Vorjahr: 16.513.000 €), der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beträgt 17.225.100 € (Vorjahr: 16.456.900 €). Daraus ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von -395.100 € (Vorjahr: +56.100 €).
Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 718.700 € (Vorjahr 1.025.900 € Zahlungsmittelbedarf), dies entspricht der früheren Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Bei den Investitionsmaßnahmen beträgt der Gesamtbetrag der Auszahlungen 4.843.900 € (Vorjahr: 4.553.800 €), diesen stehen geplante Einzahlungen von 2.556.300 € (Vorjahr: 2.473.100 €) gegenüber. Da für das Jahr 2026 erneut keine Kreditaufnahme veranschlagt werden musste, ergibt sich abzüglich der geplanten Tilgung von Krediten mit 145.800 € (Vorjahr: 158.300 €) ein Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit von 145.800 € (Vorjahr: 158.300 €). Unter dem Strich ergibt sich dadurch im Finanzhaushalt eine veranschlagte Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von -1.714.700 € (Vorjahr: -1.213.100 €), was einer Entnahme aus der Rücklage entspricht. Bei einem Bestand an liquiden Mitteln zum 01.01.2026 von rund 4,983 Mio. € sind mehr als ausreichend liquide Mittel hierfür vorhanden.
TOP 4: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen (WVR)
Erlass des Wirtschaftsplanes 2026
Die Verwaltung hat zunächst die Änderungen am Entwurf des Wirtschaftsplanes seit der Einbringung am 11.12.2025 vorgestellt. So musste aufgrund einer aktualisierten Kostenschätzung des beauftragten Ing.-Büros der Planansatz für den 1. Bauabschnitt der Erneuerung der Wasserleitung in der Faurndauer Straße von 75.000 € auf 130.000 € erhöht werden. Dementsprechend musste auch die veranschlagte Kreditaufnahme von bisher 380.000 € auf 435.000 € erhöht werden.
Da der Gemeinderat in der Sitzung am 15.01.2026 keine Anträge gestellt hatte, die finanzielle Auswirkungen auf den Eigenbetrieb WVR haben, hat der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb WVR entsprechend dem von der Verwaltung eingebrachten Entwurf sowie der dargestellten Änderungen festgestellt. Im Erfolgsplan wurde somit ein Jahresfehlbetrag von -54.300 € veranschlagt. Im Liquiditätsplan wurde ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 96.900 € veranschlagt (Vorjahr Zahlungsmittelbedarf von -467.600 €). Zudem wurde bei veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten von -452.800 € ein Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von -450.000 € veranschlagt (Vorjahr -407.200 €). Zur Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 435.000 € veranschlagt (Vorjahr 401.000 €), unter Berücksichtigung der veranschlagten Zins- und Tilgungsausgaben in Höhe von -126.400 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 317.600 € (Vorjahr 282.200 €) sowie eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von -35.500 € (Vorjahr -592.600 €).
TOP 5: Sanierung Sommertraumsee
Freigabe der Ausschreibung
Im Juli 2025 wurde über den Wasserverlust des Sommertraumsees im Gemeinderat beraten. Als Sanierungsmaßnahme wurde die Erneuerung der Abdichtung der nördlichen Böschung vorgeschlagen und angemerkt, dass die Abdichtungserneuerung auch am Südufer erforderlich sein könnte.
Sofern das Nord- und Südufer abgedichtet werden soll, ohne dass der See abtrocknet, entstehen Kosten von schätzungsweise 225.000 € brutto.
Setzt man die Abdichtungserneuerung des Nord- und Südufers zugrunde und berücksichtigt die Erleichterung durch den abgetrockneten und leeren See ergibt sich eine Bausumme von 160.000 € brutto (inkl. Honorar). Das Trockenlegen des Sees führt demnach zu einer Einsparung in Höhe von 65.000 € brutto. Durch das Austrocknen kann allerdings der Untergrund des ganzen Sees undicht werden, weil der Tonanteil im Seesubtrat dafür sorgen kann, dass Risse entstehen. Wenn das so eintritt, ist neben der Nord- und Südböschung noch zusätzlich die Tiefsohle neu abzudichten.
Bei einer vollflächigen Abdichtung erhält der komplette See eine vollständig neue Bentonitmattenlage mit herstellerentsprechenden Überlappungen der Einzelmatten und durchgängig garantierter Schichtdicke an Dichtstoff. Damit wäre der ganze Untergrund flächig neu und dauerhaft abgedichtet. Die Kostenkalkulation für diese vollflächige Abdichtung ergibt einen Gesamtaufwand in Höhe von 221.000 brutto (inkl. Honorar). Die Beurteilung, ob die Sohle bearbeitbar und dicht ist, lässt sich belastbar erst einschätzen, wenn das Wasser abgelassen ist.
Im Haushaltsplan 2026 sind 215.000 € für die Maßnahme eingestellt.
Der Gemeinderat gab die Ausschreibung der Abdichtungsarbeiten am Nord- und Südufer bei einer Abtrocknung des Sees frei und beauftragte das Büro Fischer & Partner mit der fachlichen Begleitung der Maßnahme. Sofern die Abdichtung der Sohle als notwendig erachtet wird, ist dies im Gremium zu beraten.
TOP 6: Friedhof – Sanierung der Friedhofswege
Beratung über weitere Bauabschnitte
Im letzten Jahr wurden im Rahmen des ersten Bauabschnitts zwei Wege saniert. Das Büro Fischer & Partner hat die bisher bekannten Kosten aktualisiert. So ist bei den beiden Nebenwegen (Modul C und D) nun das gleiche Pflaster berücksichtigt, welches letztes Jahr verlegt wurde. Während der Sanierung 2025 wurde festgestellt, dass die vorhandenen Wasserleitungen oftmals innerhalb des Wegeaufbaus liegen und teilweise bereits in einem schlechten Zustand sind. Damit der Wegeaufbau ordnungsgemäß verdichtet werden kann, wurden die Leitungen erneuert und etwas tiefer eingebaut. Aus den Erfahrungen der Sanierung 2025 wurde der Einbau von Schroppen, für die Verbesserung des Baugrundes, mitkalkuliert.
Laut dem Planungsvorschlag soll der Hauptweg mit wasserundurchlässigem Asphalt ausgeführt und durch fünf gepflasterte Flächen gegliedert werden.
Die Kosten für die Sanierung des Hauptweges betragen ca. 397.000 € brutto (inkl. Honorar). Für die Sanierung der beiden Nebenwege (Modul C und D) ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 317.000 € brutto zu rechnen (inkl. Honorar). Für die Sanierung der Treppe zum unteren Parkplatz ist nach aktuellen Erkenntnissen mit Baukosten (ohne Honorar) in Höhe von ca. 45.000 € brutto zu rechnen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind 385.000 € veranschlagt.
Der Gemeinderat beschloss, im Jahr 2026 den Hauptweg zu sanieren und beauftragte das Büro Fischer & Partner mit der fachlichen Begleitung der Maßnahme. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung zu veranlassen.






