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Gemeinde
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Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der Sitzung am 22.05.2025
TOP 1: Bekanntgaben
Die Vorsitzende gab aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2025 bekannt, dass der Gemeinderat beschlossen habe, den Pachtvertrag für den Landgasthof „Zum Roten Ochsen“ um zwei Jahre zu verlängern. Der ursprüngliche Pachtvertrag sehe eine Verlängerung um fünf Jahre vor. Nachdem der Pächter die Gaststätte seit kurzem wieder mit einem neuen Konzept eröffnet habe, wurde beschlossen, den Pachtvertrag zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um zwei Jahre zu verlängern.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Radweg „Alte Bahntrasse“- Sanierung des Hangrutsches- Freigabe der Ausschreibung
Leider kam es im Rahmen der Starkregenereignisse im Juni 2024 zu einer Hangrutschung am Radweg „Alte Bahntrasse“ zwischen Rechberghausen und Birenbach. Dabei wurde die Fahrbahn über eine Länge von etwa 45 m beschädigt. Für die Reparatur des Radwegs sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig.
Das Ingenieurbüro VTG Straub schlug in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025 vor, den bestehenden Radweg mithilfe von Gabionen abzusichern. Alternativ zur Sanierung mithilfe von Gabionenkörben wurde die Abstützung mithilfe von Natursteinen sowie die Absicherung mithilfe einer Stützwand mit Bohrpfählen geprüft. Beide Varianten sind jedoch deutlich teurer als die Sanierung mithilfe von Gabionenkörben. Für die Sanierung des Hangrutsches mit Gabionenkörben ist mit Kosten in Höhe von insgesamt 222.843,68 € brutto (inklusive Ingenieurhonorar) zu rechnen.
Der Gemeinderat beauftragte in der vergangenen Sitzung das Ingenieurbüro VTG Straub, zusätzlich eine Absicherung mithilfe einer Krainerwand zu untersuchen. Eine Krainerwand ist eine bestimmte Form der Stützwand, welche aus einer Gitterstruktur aus Holz besteht, in die ein Füllstoff wie beispielsweise Erde oder Schotter geschüttet wird. Obwohl mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden, wurde von keiner Firma ein Angebot über eine Krainerwand eingereicht, da diese am Radweg ungeeignet ist und von den Firmen keine Gewährleistung übernommen werden kann. Eine Firma schlug alternativ eine Sanierung mit Wasserbausteinen vor.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten mit dem Ausführungsvorschlag der Gabionenkörbe vorzunehmen und Nebenangebote (z. B. in Form von Wasserbausteinen oder ähnlichem) zuzulassen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern die Auftragssumme die bisherige Kostenschätzung um nicht mehr als 10 % übersteigt.
TOP 4: Rathaus- Vergabe der LED-Sanierung in den Büroräumen
Die Bürobeleuchtung im Rathaus soll auf moderne und energieeffiziente LED-Lampen umgestellt werden. Die Verwaltung hat drei Firmen zur Angebotsabgabe auf gleicher Grundlage aufgefordert. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote liegen zwischen 27.509,59 und 43.203,06 € brutto.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Elektro Schurr aus Rechberghausen mit der LED-Sanierung in den Büroräumen des Rathauses zum Preis von 27.509,59 € brutto.
TOP 5: Bebauungsplan „Greut, 1. Änderung“- Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im bestehenden Wohngebiet östlich der Straße „Im Wiesengrund“ wird durch den im Jahr 1961 aufgestellten Bebauungsplan „Greut“ geregelt. Die Flurstücke 500/2 und 500/3 sind bereits zum Großteil bebaut. Die Baulinie regelt eine Bebaubarkeit des nördlichen Teilbereichs beider Grundstücke. Durch den Bebauungsplan befindet sich der südliche Teilbereich beider Grundstücke außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sodass das vorhandene Gebäude „Im Wiesengrund 7/1“ derzeit im Bauverbot steht. Der Grundstücksbesitzer ist auf die Gemeinde zugegangen und möchte das bestehende Wohngebäude energetisch sanieren und in diesem Zuge Dachgauben für das Satteldachgebäude vorsehen. Aus diesem Grund soll auch der südliche Teilbereich des Plangebiet zum Teil in die überbaubare Grundstücksfläche aufgenommen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Greut, 1. Änderung“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 die Aufstellung des Bebauungsplans „Greut, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Der in der Sitzung vorgestellte Entwurf des Bebauungsplans „Greut, 1. Änderung“ in der Fassung vom 22.05.2025 wurde gebilligt. Der Entwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet veröffentlicht und die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf die öffentliche Bekanntmachung in einer kommenden Ausgabe des Schurwaldboten wird verwiesen.
TOP 6: Bausache:Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Oberhausen 1
Auf dem Grundstück Oberhausen 1 ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle vorgesehen. Der geplante Standort befindet sich im Außenbereich. Das Landwirtschaftsamt hat bestätigt, dass für die landwirtschaftliche Mehrzweckhalle ein Bedarfsnachweis des landwirtschaftlichen Betriebes und des mitgezogenen landwirtschaftlichen Lohnbetriebs vorliegt. Das Vorhaben ist aus Sicht des Landwirtschaftsamts betriebsnotwendig und die Privilegierung für ein Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist erfüllt. Zur Thematik „Einfügen in das Landschaftsbild“ wurde die Frage aufgeworfen, ob die geplante Geländeauffüllung, welche an der Südseite (Straßenseite) bis zu 2,71 m hoch wird, reduziert werden kann. Dies wurde mit Blick auf die Betriebsabläufe seitens des Bauherren verneint: Die Geländeauffüllung resultiert aus dem Geländeniveau an der Gebäudenordseite und der dort befindlichen Zufahrt zur Mehrzweckhalle. Die untere Baurechtsbehörde hat bestätigt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB ist demnach zu erteilen. Von Seiten des Naturschutzes werden noch Eingrünungsmaßnahmen gefordert, die der Gemeinde im Detail jedoch nicht bekannt sind.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte das städtebauliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
TOP 7: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen- Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Die Verwaltung hat den Gemeinderat darüber informiert, dass der Jahresabschluss für das Jahr 2023 aus den bekannten Gründen leider erneut nur verspätet aufgestellt werden konnte. Sodann hat die Verwaltung die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 vorgestellt. Im Wirtschaftsjahr 2023 hat sich ein Jahresfehlbetrag (Verlust) von -122.949,62 € ergeben (Vorjahr: 33.304,63 € Jahresüberschuss/Gewinn). Im Wirtschaftsplan war aufgrund von zwei veranschlagten, großen, Unterhaltungsmaßnahmen ein Jahresfehlbetrag von -327.300 € veranschlagt. Der deutlich geringere Verlust resultiert insbesondere aus einem erfreulich positiven Ausschreibungsergebnis für die Sanierung eines Wasserhochbehälters im Hochbehälter Oberhausen sowie der nicht mehr im Jahr 2023 zur Umsetzung gekommenen Erneuerung der Schaltschränke im Pumpwerk und Tiefbrunnen. Anschließend hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von -122.949,62 € mit dem Gewinnvortrag verrechnet wird. Das gesamte Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 kann der Öffentlichen Bekanntmachung in diesem Schurwaldboten entnommen werden.