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Gemeinde
Seiteninhalt
Aus dem Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.04.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Vorstellung der Ergebnisse des Zukunftsdialogs
Frau Binder von der Energieagentur des Landkreises Göppingen informierte, dass im Rahmen eines Zukunftsdialogs am 29.01.2026 gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Verwaltung sowie engagierten Bürgern ein strukturierter Prozess zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Rechberghausen durchgeführt wurde. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde in den Bereichen Energieversorgung, Energieeffizienz, Nachhaltiges Bauen, Mobilität, Klimawandelanpassung und Multiplikatoren eine gute Ausgangsbasis mit Entwicklungspotenzial hat. Als konkrete Maßnahmen wurden im Bereich „strategische und organisatorische Grundlagen“ die systematische Erfassung des Energie- und CO?-Status als Grundlage für weitere Maßnahmen, die Entwicklung eines Ziel- und Maßnahmenpfads sowie die Durchführung einer Fortschrittskontrolle erarbeitet. Im Bereich „Mobilität“ könnte der Radverkehr gestärkt, der Laufbus stärker beworben, Mobilitätsangebote sichtbarer gemacht und der Pendlerverkehr analysiert werden. Zusätzlich könnte im Bereich „Aktivierung und Kommunikation“ ein Kommunikationskonzept erarbeitet, Beteiligungs- und Bildungsformate umgesetzt, Dialogformate wie ein Klimafrühstück oder Kampagnen durchgeführt und regionale Angebote und Initiativen wie beispielsweise eine Tauschbörse gestärkt werden.
Für die Umsetzung von Projekten bestehen passende Fördermöglichkeiten über die Programme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“. Für eine entsprechende Antragstellung ist die Unterzeichnung des Klimapakts Baden-Württemberg zwingend erforderlich. Der Klimapakt ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Land und Kommunen (Ziel: klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2040). Er bringt keine zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen mit sich.
Die erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Wärmewende kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Viele Maßnahmen betreffen unmittelbar private Gebäude, Mobilität, Energieversorgung oder Investitionsentscheidungen. Genau an diesem Punkt setzt der Förderbaustein „Kommunikationsstrategie 2.7a“ an. Viele Maßnahmen und Konzepte bestehen bereits, werden bislang jedoch noch nicht ausreichend sichtbar oder verständlich vermittelt. Gleichzeitig wurden im Zukunftsdialog zahlreiche neue Ideen und Ansätze entwickelt, die nun strukturiert weiterbearbeitet und schrittweise umgesetzt werden können. Im ersten Schritt soll eine strukturierte Kommunikationsstrategie erarbeitet werden. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen sichtbarer zu machen, neue Ideen aus dem Zukunftsdialog weiterzuentwickeln, Bürger frühzeitig mitzunehmen, Beteiligung und Akzeptanz zu stärken sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen zu unterstützen und zu beschleunigen. Die Kommunikationsstrategie dient damit nicht nur der strategischen Vorbereitung, sondern ist bereits als konkreter Einstieg in sichtbare Beteiligungs- und Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Kommune gedacht. Die Förderquote beträgt 80 %. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei ca. 1.250 €.
Aufbauend auf der Kommunikationsstrategie können über den Förderbaustein 2.7b konkrete Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen vor Ort umgesetzt werden. Gefördert werden beispielsweise Informationsveranstaltungen, Kampagnen und Beteiligungsformate, Bürgerkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten sowie die Begleitung konkreter Projekte und Maßnahmen. Als konkrete Umsetzungsmaßnahme wird die Durchführung einer PV-Bündelaktion vorgeschlagen. Ziel ist es, den PV-Ausbau vor Ort einfacher, günstiger und koordinierter umzusetzen. Die PV-Bündelaktion begleitet interessierte Bürger Schritt für Schritt – von der ersten Information bis zur Umsetzung der Anlage. Die PV-Bündelaktion bringt viele Vorteile für Bürger mit sich. Durch die Sammelbestellungen entstehen geringere Kosten (mögliche Einsparungen von ca. 2.000–3.000 € je Gebäude), die Bürger werden bei Planung und Umsetzung von einer neutralen Stelle unterstützt und erhalten Zugang zu qualifizierten Fachbetrieben. Für die Durchführung der PV-Bündelaktion entstehen Kosten in Höhe von ca. 6.250 € für die Tätigkeit der Energieagentur. Die Gemeinde kann hierfür eine Förderung in Höhe von 5.000 € erhalten.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse des Zukunftsdialogs zur Kenntnis und bestätigte die priorisierten Handlungsfelder und Maßnahmen als Grundlage für die weitere Entwicklung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Klimapakt Baden-Württemberg zu unterzeichnen und einen Förderantrag für die Kommunikationsstrategie (Baustein 2.7a) und einen Förderantrag für die Umsetzung konkreter Kommunikationsmaßnahmen (Baustein 2.7b), speziell für eine PV-Bündelaktion, zu stellen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, vorbehaltlich einer Förderzusage die Energieagentur Landkreis Göppingen mit der Umsetzung der Förderbausteine 2.7a und 2.7b zu beauftragen.
TOP 4: Dachsanierung Roter Ochsen
Vergabe
Das Dach des denkmalgeschützten Roten Ochsen (Hauptstr. 49) soll saniert werden. Für das Zimmerei-Gewerk wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Fünf Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotseröffnung lagen zwei Angebote vor. Die Angebotsspanne reicht von 177.594,61 € (brutto) bis 188.581,25 € (brutto). Das wirtschaftlichere Angebot mit 177.594,61 € brutto reichte die Firma Holzbau Göser aus Rechberghausen ein.
Parallel dazu wurden Angebote für die Flaschnerarbeiten eingeholt. Die Angebotsspanne reicht hier von 27.709,14 € (brutto) bis 87.259,07 € (brutto). Das wirtschaftlichste Angebot mit 27.709,14 € brutto reichte die Firma Ruess aus Lauterstein ein.
Aufgrund des möglichen (anteiligen) Vorsteuerabzuges wurde der Nettobetrag von 121.000 € als Planansatz im Haushaltsplan veranschlagt. Für das Zimmerergewerk ergibt sich ein anteiliger Vorsteuerabzug von 20.977,35 € und dadurch ein bei der Gemeinde verbleibender „Nettobetrag“ von noch 156.617,26 €. Für das Flaschner-Gewerk ergibt sich ein anteiliger Vorsteuerabzug von 3.272,99 € und dadurch ein bei der Gemeinde verbleibender „Nettobetrag“ von noch 24.436,15 €. Beide Gewerke zusammen ergeben bei der Gemeinde verbleibende Gesamtkosten von 181.053,41 €.
Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Unterdorf III. Beim Roten Ochsen ist mit einer effektiven Förderung in Höhe von 51 % zu rechnen. Dies führt bei einer Ausgabe von 181.053,41 € zu einer Förderung in Höhe von 92.337,24 €.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Holzbau Göser mit den Zimmereiarbeiten zu 177.594,61 € (brutto) und die Firma Ruess mit den Flaschnerarbeiten zu 27.709,14 € (brutto). Der Gemeinderat stimmte der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe zu.
TOP 5: Sportpark Lindach
Sanierung Rasenplatz
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat sich erstmals in der Sitzung am 12.12.2024 mit der notwendigen Sanierung des Rasenplatzes im Sportpark Lindach befasst und beschlossen, die Sanierung des Rasenplatzes grundsätzlich durchzuführen. In diesem Zuge wurde die Verwaltung beauftragt, eine Zuwendung des Landes Baden-Württemberg aus dem kommunalen Sportstättenprogramm 2025 zu beantragen. Neben der Förderung aus dem Sportstättenprogramm des Landes Baden-Württemberg sollte für das Jahr 2026 eine Finanzhilfe aus dem Ausgleichstock beantragt und die Maßnahme im Sommer 2026 durchgeführt werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich laut der aktuellen Kostenberechnung des Ingenieurbüros auf 972.100 €.
Die Zuwendung aus dem kommunalen Sportstättenbauförderungsprogramm 2025 wurde in Höhe von 133.000 € bewilligt, der Durchführungszeitraum für diese Förderung wurde auf den Zeitraum vom 27.05.2025 bis 31.12.2026 festgelegt. Nach Eingang des Bewilligungsbescheids wurde im Gemeinderat beschlossen, an der Maßnahme festzuhalten und die Verwaltung beauftragt, einen Ausgleichstockantrag für das Jahr 2026 zu stellen.
Im Herbst 2025 wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS bzw. SKS I, gesamtes Volumen 333 Mio. Euro)“ aufgelegt. Mit diesem Bundesprogramm hätte eine hohe Förderung erreicht werden können. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, am Interessenbekundungsverfahren für dieses Bundesprogramm teilzunehmen. Aktuell wurde die Verwaltung vom Projektträger darüber informiert, dass die Interessenbekundung der Gemeinde Rechberghausen keine Berücksichtigung im Bundesprogramm gefunden hat. Insgesamt gingen 3600 Interessenbekundungen ein. Lediglich 314 Maßnahmen (8,7 %) wurden in das Programm aufgenommen. Für den Herbst 2026 ist eine neue Förderrunde (SKS II) geplant.
Damit ergeben sich für die Gemeinde Rechberghausen nun verschiedene Optionen für das weitere Vorgehen.
Die Projektskizze könnte bei der Förderrunde im Herbst (SKS II) erneut eingereicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des Förderprogramms nur Maßnahmen eingereicht werden können, die noch nicht begonnen wurden. Im Falle einer erneuten Einreichung müsste die komplette Maßnahme in das Jahr 2027 verschoben werden. Ein weiteres Zurückstellen der Maßnahme würde mit dem Bewilligungszeitraum der bereits gewährten Sportstättenbauförderung des Landes Baden-Württemberg kollidieren. Diese Bewilligung wird grundsätzlich gegenstandslos, wenn die Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen worden ist. Aufgrund der Menge an Anträgen, die im Förderprogramm SKS I nicht genehmigt wurden, ist davon auszugehen, dass auch das Förderprogramm SKS II ebenfalls mehrfach überzeichnet sein wird.
Alternativ könnte beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden. In diesem Fall könnte mit der Maßnahme begonnen werden, ohne dass sich dies förderschädlich auf die noch ausstehende Bewilligung der beantragten Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock auswirken würde. Der Baubeginn würde in diesem Fall jedoch auf eigenes Risiko erfolgen, da eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Baubeginn nicht automatisch bedeutet, dass die beantragte Investitionshilfe auch tatsächlich bewilligt wird.
Alternativ könnte man abwarten bis über den Antrag auf eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock entschieden wurde. Mit einer Entscheidung über die Bewilligung der beantragten Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock ist voraussichtlich im Juli 2026 zu rechnen. In diesem Fall wäre es möglich, dass der Gemeinderat im Juli die Ausschreibung der Maßnahme beschließt. Baubeginn wäre im Herbst 2026. Abschluss der Maßnahme wäre voraussichtlich im Frühjahr 2027.
Der Gemeinderat beschloss, an der Sanierung des Rasenplatzes festzuhalten. Nach der Entscheidung über die Bewilligung der beantragten Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock soll über die Freigabe der Ausschreibung entschieden werden. Parallel werden in Zusammenarbeit zwischen dem Technischen Ausschuss und den beteiligten Vereinen mögliche Einsparpotenziale geprüft.
TOP 6: Verschiedenes
Submissionsergebnisse Sanierung Sommertraumsee
Der Sommertraumsee im Landschaftspark Töbele ist undicht und muss saniert werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Verwaltung in der Sitzung vom 26.03.2026 beauftragt, Angebote einzuholen und ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen, sofern dieses maximal 20 % über der Kostenberechnung (105.910,00 € brutto) liegt.
Im Rahmen der Ausschreibung wurden vier Angebote zwischen 101.461,96 € und 169.337,83 € (brutto) vorgelegt. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 101.461,96 € brutto wurde von der Firma Reppermund aus Uhingen eingereicht. Dementsprechend wurde die Firma Reppermund mit den Arbeiten beauftragt. Der Baubeginn ist am 2. Juni geplant. Die Bauzeit dauert voraussichtlich etwa vier Wochen.
Aktuell befinden sich im Sommertraumsee zahlreiche Kaulquappen. Diese werden nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Göppingen vor Baubeginn fachgerecht in den Bereich des Seezulaufs, der von der Maßnahme nicht betroffen ist, umgesiedelt. Somit kann die Maßnahme wie geplant durchgeführt werden.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.






