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Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer
Am 15. Mai wird die zweite Vierteljahreszahlung der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig.
Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuerpflichtigen um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.
Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuerpflichtigen um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.