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Zweite Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren
Am 30.06.2025 ist die zweite Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig.
Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.
Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.