Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Veröffentlichung von Jubiläen

Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung veröffentlicht werden.

 

Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65, … Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (80, 85, 90, ab dem 90. Lebensjahr jährlich) in unserem Schurwaldboten (Mitteilungsblatt).

 

Eine Veröffentlichung kann daher ab sofort nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Rechberghausen vorliegt.

 

Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Diese Einwilligung gilt bis zu ihrem Widerruf.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.

 

Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden bereits gesondert dazu angeschrieben. Sollten Sie ein Formular zur Einwilligung benötigen, können Sie dieses gerne im Bürgerbüro abholen.

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