Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Hilfe in der Not

Bild: G. Skutta
Bild: G. Skutta

Die Einsätze unserer Feuerwehr sind sehr vielfältig. Von umgekippten LKWs, über querliegende Bäume auf Straßen, Brandstiftung, Verkehrsunfällen bis hin zur Rettung hilfloser Personen in deren Wohnung.

Doch nicht immer ist der Einsatz der Feuerwehr kostenfrei. Vielmehr wurde 2009 das Gesetz dahingehend geändert, dass mehr Einsätze kostenpflichtig werden.

So handelt es sich z.B. lediglich bei Einsätzen

  •     mit Schadenfeuer,
  •     bei öffentlichem Notstand sowie
  •     bei Rettung von Mensch und Tier aus lebensbedrohlicher Lage mit technischem Equipment der Feuerwehr


um Einsätze, deren Kosten die öffentliche Hand/die Gemeinde trägt.

Dies gilt natürlich nicht, wenn der Einsatz durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Ist dann der Fall der Fälle eingetreten und die Feuerwehr ist zur Rettung und Hilfe vor Ort, informieren die freiwilligen Helfer der Feuerwehr die Geschädigten in der Regel kurz über den ggf. anfallenden Kostenersatz.

Zu diesem Zeitpunkt ist eine Kostenhöhe noch nicht abschätzbar. Kommt es doch darauf an, wie viele Einsatzkräfte und auch wie lange die Einsatzkräfte für den Einsatz vor Ort benötigt werden. Ebenso ist von Bedeutung, welches Material, welche Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Eine genaue Prüfung des Kostenersatzes erfolgt erst später seitens der Verwaltung, wenn weitere Informationen wie z.B. Polizeiberichte vorliegen.  

Oftmals können die Kosten von Ersatzforderungen der Feuerwehr über entsprechende Versicherungen abgedeckt werden. Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Eintritt eines Schadens bei den Versicherern über die Details zu informieren.

Hat man sich dann frühzeitig um einen geeigneten Versicherungsschutz gekümmert, kann man im Schadensfall bzgl. der Kosten beruhigt durchatmen.

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