Gemeinde Rechberghausen

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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder mehr als 60.000 Schöffen an die Strafgerichte gewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 01.01.2024, dauert fünf Jahre und endet am 31.12.2028.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie haben die gleichen Rechte, Pflichten und die gleiche Verantwortung für die Urteilsfindung wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist daher eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Bisher ist noch nicht bekannt, wie viele Schöffen in Rechberghausen gesucht werden.

Das Verfahren
Die Gerichte bestimmen die Zahl der Schöffen und teilen die erforderliche Anzahl den einzelnen Kommunen in ihrem Bereich mit. In Rechberghausen werden Personen gesucht, die am Amtsgericht Göppingen und Landgericht Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Aus den Bewerbern und Vorschlägen erstellt die Gemeinde Rechberghausen eine sogenannte „Vorschlagsliste“. Der Gemeinderat entscheidet über die Bewerber und schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl an Kandidatinnen/Kandidaten vor. Dies sind doppelt so viele wie erforderlich. Dieser Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den Vorschlägen der Kommunen die Schöffen und Hilfsschöffen wählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Rechberghausen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Sollten Sie Interesse an der Aufnahme in die Vorschlagsliste haben und für das Schöffenamt geeignet sein, dann können Sie sich bis 28.04.2023 bei der Gemeinde Rechberghausen, Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen bewerben. Bei Fragen steht Ihnen Matthias Dichtl (Tel. 07161/501-20, Mail: dichtl@gemeinde.rechberghausen.de) zur Verfügung.

Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Website der Gemeinde Rechberghausen:Gemeinde Rechberghausen | Schöffenwahl |

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie im Internet auf der Website der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen Landesverband Baden-Württemberg e.V. auf www.schoeffen-bw.de.

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