Gemeinde Rechberghausen

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Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung am 11.04.2024

TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 waren keine Beschlüsse bekannt zu geben.

TOP 2: Einwohnerfragen
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Fahrzeug, welches auf dem Fußweg zwischen der Firma Gerhard Mayer Garten- und Landschaftsbau und Wangen steht.

Die Verwaltung informierte, dass für die Entfernung eines im Außenbereich abgestellten Fahrzeugs das Umweltschutzamt zuständig sei. Das Umweltschutzamt wurde bereits über das Fahrzeug informiert und leite weitere Maßnahmen ein.

Zudem erkundigte er sich nach dem Stand der Arbeiten am Alten Adelberger Weg ("Sandbuckel").

Die Arbeiten am Alten Adelberger Weg ("Sandbuckel") sind abgeschlossen. Allerdings fand bisher keine Abnahme statt. Die Bankette wurden verfestigt und es wurden Leitpfosten eingesetzt, damit die Bankette nicht befahren, sondern lediglich zum Ausweichen genutzt werden können.

Zuletzt wies er darauf hin, dass durch die Fällarbeiten entlang des Rentnerwegs Flurschäden entstanden sind und der neue Handlauf bisher nicht montiert wurde.

Die Flurschäden entlang des Rentnerwegs sollen in den kommenden Wochen beseitigt werden. Der fehlende Handlauf wurde bereits bestellt, aber noch nicht geliefert. Dieser werde schnellstmöglich angebracht.

TOP 3: Eigenkontrollverordnung - Vergabe

Die Gemeinde ist nach der Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet, das Kanalnetz abschnittsweise zu untersuchen und zu überprüfen. In diesem Jahr soll die Zone 2 (Bereich Faurndauer Straße / Daimler-, Maybach- und Zeppelinstraße / Berg) untersucht werden.

Hierfür wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotseröffnung lagen zwei Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hofele aus Salach mit 53.729,21 € brutto eingereicht. Die Kostenschätzung für die Befahrungen lag bei etwa 61.000 € brutto (zuzüglich Ingenieurhonorar).

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Hofele aus Salach mit den Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zu brutto 53.729,21 €.

TOP 4: Erneuerung der Wasserleitung im Greutweg - Freigabe der Ausschreibung

Die Wasserleitung im Greutweg ist in die Jahre gekommen und soll erneuert werden. Die Erneuerung der Wasserleitung ist auf der gesamten Länge des Greutwegs bis zum ersten Schacht in der Schurwaldstraße sowie einschließlich des Verbindungswegs zur Ödachstraße geplant. Außerdem soll im Zuge der Baumaßnahme der Straßenbelag im Greutweg auf der gesamten Breite erneuert werden, da im Rahmen der geologischen Erkundung ein nicht normgerechter Straßenaufbau festgestellt wurde.
Für eine Erneuerung der Wasserleitung mit Erneuerung des Straßenbelags auf Breite des Grabens entstehen für die Wasserleitung Gesamtkosten in Höhe von 380.390,79 € netto und für die Sanierung des Kanals Kosten in Höhe von 30.386,65 € brutto.

Bei einer Erneuerung der Wasserleitung mit Erneuerung des Straßenbelags auf gesamter Breite entstehen für die Wasserleitung Gesamtkosten in Höhe von 380.390,79 € netto und für die Sanierung des Kanals Kosten in Höhe von 30.386,65 € brutto. Für die Erneuerung des Belags auf der restlichen Straßenfläche (ohne Wasserleitungsgraben) entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 93.712,95 € brutto.

Für die Verlegung der Leerrohre für Glasfaserausbau wäre jeweils mit Kosten in Höhe von 61.730,65 Euro (brutto) zu rechnen. Es wird angestrebt, keine Leerrohre zu verlegen und mit den Leitungsträgern im Vorfeld die Verlegung abzustimmen. Sofern dies nicht gelingt, wird erneut im Gremium über die Verlegung von Leerrohren beraten.

Für die Begleitung der Maßnahme durch das Ingenieurbüro VTG Straub entstehen bei beiden Varianten außerdem Kosten in Höhe von etwa 35.158,65 € brutto.

Der Gemeinderat gab die Ausschreibung der Erneuerung der Wasserleitung im Greutweg mit einer Erneuerung des Straßenbelags auf gesamter Breite und der Kanalsanierung frei und beauftragte das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Begleitung der Maßnahme zu 35.158,65 € brutto.

TOP 5: Bausache: Wohnhausumbau und Sanierung - Im Wiesengrund 7

Das Wohnhaus „Im Wiesengrund 7“ soll umgebaut und saniert werden. Der Bebauungsplan enthält u. a. die Festsetzung, dass maximal 2 Stockwerke für diesen Bereich zulässig sind. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 stammt, ist zur Bemessung der zulässigen Stockwerke die Württembergische Bauordnung heranzuziehen. Demnach ist die Kniestockhöhe, das Verhältnis der Wohn- und Schlafräume und das Verhältnis von Gauben zur Gesamtgebäudelänge zu betrachten.

In Bezug auf die Kniestockhöhe und das Verhältnis der Wohn- und Schlafräume steht der geplante Dachgeschossausbau in Einklang mit der maximal zulässigen Anzahl von 2 Stockwerken. Das Verhältnis der Gauben zur Gesamtgebäudelänge führt jedoch zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Stockwerkszahl: Sobald die Länge der Gauben mehr als die Hälfte der Gebäudelänge überschreitet, entsteht durch die Gauben ein weiteres, drittes Stockwerk.
Die Gebäudelänge beträgt 17,02 m, die Hälfte davon entspricht 8,51 m. Die beiden Gauben an der Nordseite haben zusammen eine Länge von 10,16 m. Damit entsteht ein drittes Stockwerk im baurechtlichen Sinn.

Die Gauben wirken nach Einschätzung der Verwaltung jedoch nicht überdimensioniert und passen zum Gebäude. Auch die dadurch entstehende Wohnraumeinteilung ist nachvollziehbar. Das Vorhaben entspricht einer flächenschonenden Wohnraumgewinnung, ohne dass eine Beeinträchtigung der Höhenentwicklung in diesem Bereich zu befürchten ist.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte das Einvernehmen.

TOP 6: Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen - Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Die Verwaltung hat den Gemeinderat darüber informiert, dass die Rückstände, die aus der Umstellung des Finanzverfahrens zum 01.01.2021, während der Corona-Pandemie und durch eine anhaltende Unterstützung einer Nachbargemeinde im Bereich Finanzwesen entstanden sind, teilweise aufgeholt werden konnten. So konnte der Jahresabschluss für das Jahr 2022 immerhin rund fünf Monate früher festgestellt werden als im Vorjahr der Abschluss für das Jahr 2021, dennoch ist die Feststellung des Jahresabschlusses verspätet erfolgt. Anschließend hat die Verwaltung die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2022 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 33.304,63 € (Vorjahr: 33.953,81 €) für künftige Investitionen beim Eigenbetrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorgetragen. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, dass die im Jahr 2022 erwirtschaftete, volle Konzessionsabgabe in Höhe von 55.503,00 € sowie die anteilig nachgeholte Konzessionsabgabe 2019 in Höhe von 8.366,00 € an die Gemeinde ausbezahlt werden. Das gesamte Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 kann der Öffentlichen Bekanntmachung in diesem Schurwaldboten entnommen werden.

TOP 7: Spendenbericht 2023

Die Vorsitzende stellte den Spendenbericht 2023 der Gemeinde Rechberghausen vor. Insgesamt wurden 5.877,28 € Spenden und 16.457,00 € durch Sponsoring vereinnahmt. Das Gremium nahm von den im Spendenbericht 2023 aufgeführten Spenden und Sponsoring-Beiträgen Kenntnis und stimmte der Annahme der im Jahr 2023 vereinnahmten Spenden uneingeschränkt zu.

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