Gemeinde Rechberghausen

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Gemeinde

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung am 08.05.2025.

TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 10.04.2025 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.

 
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.

 
TOP 3: Erneuerung der Elektrotechnik im Pumpwerk und den Tiefbrunnen - Vergabe
Die Gemeinde Rechberghausen besitzt den Tiefbrunnen „Bachwiesen“ und den Tiefbrunnen „Ödachsee“. Das Trinkwasser der Gemeinde wird vom Tiefbrunnen „Ödachsee“ und der Landeswasserversorgung bezogen. Der Tiefbrunnen „Bachwiesen“ ist derzeit außer Funktion. Das aus dem Tiefbrunnen „Ödachsee“ gewonnene Wasser wird anschließend mithilfe von Pumpen in den Hochbehälter Bühl geführt. Die Weiterverteilung an den Hochbehälter Oberhausen erfolgt über das Pumpwerk „Deppeler“. Leider wurde im Pumpwerk und den Tiefbrunnen ein Sanierungsbedarf festgestellt.

Die Erneuerung der Elektrotechnik wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Angebotseröffnung lagen drei Angebote zwischen 149.356,14 € und 197.494,23 € brutto vor. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Stoll-Prozessleittechnik GmbH aus Eschach mit 149.356,14 € brutto eingereicht. Die Kostenschätzung für die Elektrotechnik lag bei 152.535,39 € brutto.

Aufgrund der geringen Kostenschätzung war eine erneute Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten nicht erforderlich. Im Rahmen der Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung im Greutweg wurden insgesamt fünf Angebote eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd abgegeben. Die Firma ASTRA hat zugesichert, auch für die Maßnahme bei der Erneuerung der Elektrotechnik im Pumpwerk und den Tiefbrunnen die im Rahmen der Ausschreibung der Erneuerung der Wasserleitung im Greutweg abgegebenen Preise zu halten und ein Angebot für die Tief- und Straßenbauarbeiten über 45.307,79 € brutto eingereicht. Die Kostenschätzung für die Tief- und Straßenbauarbeiten lag bei 47.005,00 € brutto. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Stoll-Prozessleittechnik GmbH aus Eschach mit der Erneuerung der Elektrotechnik zu 149.356,14 € brutto und die Firma ASTRA aus Schwäbisch Gmünd mit den Tief- und Straßenbauarbeiten zu 45.307,79 € brutto.

 

TOP 4: Eigenkontrollverordnung - Freigabe der Ausschreibung
Gemäß der Eigenkontrollverordnung müssen die Betreiber von Abwasseranlagen diese regelmäßig selbst überprüfen. Hiermit soll ein ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb gewährleistet werden. Im Zeitraum von 2020 – 2025 soll das Abwasserkanalnetz der Gemeinde Rechberghausen untersucht werden. Hierfür wurde das Netz in fünf Zonen aufgeteilt, bei welchen jeweils eine Kamerabefahrung mit anschließender Auswertung erfolgt.

Für das Jahr 2025 ist die Untersuchung einer weiteren Zone vorgesehen. Die Kostenschätzung für die notwendigen Befahrungen im Jahr 2025 beläuft sich auf 65.916,48 € brutto zuzüglich Ingenieurhonorar. Das Angebot für das Ingenieurhonorar liegt bei 12.619,95 € brutto. Somit ist von Gesamtkosten von etwa 78.536,43 € brutto auszugehen.

Der Gemeinderat gab die Ausschreibung für die notwendigen Befahrungen im Jahr 2025 frei und beauftragte das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Begleitung der Maßnahme. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Befahrungen in der Horbenstraße bereits vorgenommen wurden und diese ansonsten mit der Maßnahme auszuschreiben.

 

TOP 5: Lärmaktionsplanung - Vorstellung Entwurf und Beschluss zur Offenlage
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen die Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, die Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, die Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission vorzunehmen.

Die Lärmkartierung und die erste Information der Öffentlichkeit erfolgen zentral durch die jeweiligen Landesämter, die Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen ist dann Aufgabe der betroffenen Kommunen. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 sind über die Homepage der LUBW öffentlich zugänglich. Die LUBW stellt den Kommunen die Berechnungsgrundlagen und Ergebnisdaten der Lärmkartierung für weitergehende Analysen im Rahmen der Lärmaktionsplanung kostenfrei zur Verfügung. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Der Kartierungsumfang in Rechberghausen beinhaltet die Bundesstraße B 297 (Bahnhofstraße, Lorcher Straße) sowie die K 1410 (Faurndauer Straße) und die K 1409 (Hauptstraße). Zudem wird die K 1410 (Wangener Straße/Ziegelstraße) betrachtet. Auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten wird ein 3D-Rechenmodell aufgebaut, die Lärmkartierung berechnet und eine detaillierte Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse dienen zur Überprüfung und Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rechberghausen. Für die bereits bekannten Lärmschwerpunkte ist zu prüfen, inwieweit Maßnahmen aus dem bisherigen Lärmaktionsplan schon umgesetzt wurden. Darüber hinaus sind für ggf. neue Lärmschwerpunkte geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.

Für die im Rahmen der erweiterten Lärmkartierung herausgearbeiteten Lärmschwerpunkte werden Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen und mit bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan abgeglichen. Dies erfolgt unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden erfolgt eine weitere Beratung im Gemeinderat.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2023/24 vom Büro Modus Consult Ulm mit Stand 08.05.2025 zur Kenntnis. Es erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt mit der Bekanntmachung der vierwöchigen öffentlichen Auslegung. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Rechberghausen mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt. Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Rechberghausen ein. In einer abschließenden öffentlichen Gemeinderatssitzung werden die Ergebnisse der Auslegung vorgestellt und es erfolgt ggf. der Beschluss zur Lärmaktionsplanung.

Auf den Bericht zur Lärmaktionsplanung in dieser Ausgabe des Schurwaldboten wird verwiesen.

 

TOP 6: Hauptstraße 22 -Erneuerung der Heizung
Das Gebäude Hauptstraße 22, welches auch den Familientreff beinhaltet, wurde in den Jahren 2017-2019 aufwendig saniert. Das einzige Gewerk, welches damals nicht saniert wurde, war die vorhandene Ölheizung. Mittlerweile hat sich der Zustand der Heizung jedoch deutlich verschlechtert. Es häufen sich Störungen, welche sich immer schwieriger beheben lassen. Die Regler sind defekt und es ist nicht möglich, zwischen Sommer- und Winterbetrieb umzustellen. Mit diesem Hintergrund soll die Ölzentralheizung durch eine Pelletheizung ersetzt bzw. erneuert werden.

Die Gemeinde hat drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote zwischen 41.939,65 € und 46.484,97 € (jeweils brutto) wurden daraufhin eingereicht. Das wirtschaftlichere Angebot reichte die Firma Haus- und Gebäudetechnik Nienaber aus Donzdorf mit 41.939,65 € (brutto) ein.

Es besteht die Möglichkeit, eine KFW-Förderung für den Heizungsaustausch zu beantragen, je nach Bewilligung wird ein Zuschuss zwischen 10.831,- € und 12.580,- € erwartet. Außerdem ist eine Förderung aus dem Sanierungsgebiet Unterdorf III zu erwarten. Sofern die KFW-Förderung im ungünstigeren Fall 10.831 € beträgt, wären von der Gemeinde noch 31.108,- € selbst zu tragen. Aufgrund der eingeplanten Haushaltsmittel von 30.000 € würde somit eine überplanmäßige Ausgabe von 1.108,- € entstehen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Einbau einer Wärmepumpe zu prüfen. Sofern der Einbau einer Wärmepumpe nicht sinnvoll ist, wurde die Verwaltung beauftragt, eine KFW-Förderung zu beantragen und die Firma Nienaber mit dem Einbau der Pelletheizung zu brutto 41.939,65 € zu beauftragen. Der damit verbundenen möglichen überplanmäßigen Ausgabe (in der ungünstigeren Förderkonstellation) wurde zugestimmt.

 

TOP 7: Georg-Thierer-Grundschule - Schwimmbadtechnik – Erneuerung Verteilerkasten
Für den bestehenden Schwimmbadverteiler im Lehrschwimmbecken der Georg-Thierer-Grundschule gibt es wenige bis keine Ersatzteile mehr, bei Defekten hat dies schon zu größeren Problemen geführt. Hinzu kommt, dass neue Komponenten von der Baugröße anders sein können und bei einem Ausfall von gewissen Komponenten eine schnelle Fehlerbehebung nicht möglich ist. Teilweise wurden im bestehenden Verteiler auch Komponenten stillgelegt oder andere eingebaut, ohne dies in den Plänen zu dokumentieren. Dies erschwert bei einem Defekt eine zielführende Fehlersuche. Der Schaltschrank und die Bauteile im Schrank weisen eine starke Korrosion auf, ebenfalls sind die Dichtungen der Schaltschranktüren defekt. Im Verteiler befinden sich lose Drähte ohne Isolierung und Beschriftungen. Die Beschriftungen der Bedien- und Rückmeldeelemente sind teilweise nicht mehr lesbar.

Die Gemeinde hat fünf Unternehmen um ein Angebot zur Erneuerung des Schaltschrankes aufgefordert, zwei Angebote im Rahmen zwischen 32.005,94 € und 38.930,26 € sind eingegangen. Das wirtschaftlichere Angebot wurde von der Firma Haug aus Eislingen mit 32.005,94 € eingereicht.

Die Bauzeit des Verteilers ist aktuell vom Schaltschrankbau auf 10 bis 12 Wochen ab Bestellung angesetzt. Der Austausch des Schaltschranks benötigt ca. 2 Wochen. Da hierfür das Schwimmbad leer sein muss, sind die Arbeiten in den Sommerferien vorgesehen.

Das Gremium beauftragte die Firma Haug mit der Erneuerung des Schwimmbadverteilerkastens zu brutto 32.005,94 €.

 

TOP 8: Hauptstraße 51- Beratung über die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage
Im Gemeinderat hat man sich darauf verständigt, möglichst viele Gebäude der Gemeinde mit Photovoltaik auszustatten. Bei der Grundschule und dem Feuerwehrmagazin ist die Planung bereits gestartet. Auf Antrag des Gemeinderats hat die Verwaltung das Gebäude Hauptstraße 51 (ehemaliges Schul- und Rathaus) geprüft.

Das Gebäude ist teilunterkellert und hat nur eingeschränkt Platz für den Mehrbedarf an Technik, der für die Stromeigennutzung mit Stromverkauf an die Mieter notwendig wäre. Zudem sind die Kellerräume nicht trocken. In der Hauptstraße 51 befinden sich sechs Wohnungen. Grundsätzlich können die Mieter nicht verpflichtet werden, den Photovoltaik-Strom der Gemeinde zu beziehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Mietersituation im Gebäude Hauptstr. 51 durchaus häufiger ändern kann. Somit sind wiederholt Aufwendungen bezüglich Vertragsgestaltung, Preisanpassung wegen Strompreisänderung und Abrechnung zu erwarten.

Sofern die Photovoltaik-Anlage nicht auf Eigenverbrauch ausgerichtet ist, ist bei der Entscheidung zu bedenken, dass neue Photovoltaikanlagen seit Februar 2025 gar keine Einspeisevergütung mehr erhalten, da die Strompreise an der Börse aktuell negativ sind.

Der Gemeinderat beschloss, die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäude Hauptstraße 51 zurückzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Kinderhaus „Im Töbele“ und auf der Musikschule zu prüfen.

 

TOP 9: Spendenbericht 2024
Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Spendenbericht, in dem die Geber, die Zuwendung und der Zuwendungszweck enthalten sind.

Im Jahr 2024 wurden 6.857,00 € Spenden und 19.900,00 € Sponsoring entgegengenommen.

Der Gemeinderat nahm von den im Spendenbericht 2024 aufgeführten Spenden und Sponsoring-Beträgen Kenntnis und stimmte der Annahme der im Jahr 2024 vereinnahmten Spenden uneingeschränkt zu.

 

TOP 10: Verschiedenes

Nussbäume an der Georg-Thierer-Grundschule

Im Schulhof der Georg-Thierer-Grundschule befinden sich drei Nussbäume. Leider musste dieser Bereich aufgrund des schlechten Zustands der Bäume aus Sicherheitsgründen aktuell gesperrt werden.

Für eine Pflege der Bäume würden Kosten in Höhe von etwa 600 € bis 800 € pro Baum entstehen. Allerdings würden die Bäume dadurch voraussichtlich auch lediglich bis in den Herbst überleben.

Alternativ wird eine Fällung der Bäume und eine Ersatzpflanzung im Herbst vorgeschlagen (Kosten je Baum 5.000 € bis 7.000 €).

Der  Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Fällung der Bäume und die Ersatzpflanzung im Herbst vorzunehmen. Die Auswahl der Baumart erfolgt in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen.

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