Gemeinde Rechberghausen

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Mindest-Durchfahrtbreite

Das Ordnungsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich beim Halten/Parken immer bewusst zu machen, dass es in Notsituationen um Sekunden geht, wenn die Feuerwehr oder ein Rettungswagen ein Gebäude anfahren möchte. Auch das Durchkommen für die Müllfahrzeuge sollte gewährleistet werden, denn nicht abgeholte Mülltonnen ärgern alle Anwohner. Deshalb weisen wir darauf hin, dass ein 3,05-Meter-Mindestabstand als Durchfahrtsbreite eingehalten werden muss. Diese Regelung gilt auch, wenn dies nicht durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Im Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung ist der Tatbestand „Sie parken an einer engen Straßenstelle“ mit einem Verwarngeld von 10 Euro bis 60 Euro festgelegt. Verstöße werden konsequent geahndet. Deshalb bitten wir Sie, sich in Ihrem eigenen Interesse an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten.

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