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Gemeinde Rechberghausen (Druckversion)

Aktuelles

Aus dem Gemeinderat

 

 

TOP 1: Bekanntgaben

Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.

 

TOP 2: Einwohnerfragen

Zwei Anwohner der Lorcher Straße informierten, dass der Verkehr auf der Lorcher Straße eine enorme Lärmbelastung für die Anwohner darstelle. Außerdem komme es immer wieder zu Erschütterungen, wenn LKWs über die Schächte in der Straße fahren. In den umliegenden Gemeinden und Städten werde immer häufiger Tempo 30 eingeführt. Sie baten um eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Lorcher Straße auf Tempo 30 (auch tagsüber). Leider werde in der Lorcher Straße außerdem zu selten geblitzt. Aufgrund der unübersichtlichen Ausfahrt ihres  Grundstücks auf die Lorcher Straße wurde bereits ein Verkehrsspiegel beantragt, welcher von der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Göppingen) jedoch leider nicht genehmigt wurde. 

Die Vorsitzende erläuterte, dass der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen über den Lärmaktionsplan eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Lorcher Straße tagsüber auf Tempo 30 im Juli 2025 mit großer Mehrheit abgelehnt habe. Eine Prüfung des Zustands der Schächte in der Lorcher Straße sicherte sie zu. Bezüglich des Verkehrsspiegels fand eine Verkehrsschau mit Vertretern des Straßenverkehrsamts, der Polizei, der Gemeinde und der Hausgemeinschaft statt. Da ein Verkehrsspiegel an der beantragten Stelle keine Verbesserung der Situation, sondern mehr gefährlichere Situationen verursachen würde, wurde dieser seitens der Verkehrsschau abgelehnt. Die Aufstellung von Blitzern erfolge über die Bußgeldstelle des Landratsamts Göppingen. Die Gemeinde könne zwar Blitzer beantragen, habe aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Aufstellung.

 

Ein Bürger regte an, dass das Feuerwerk im Rahmen des Sommernachtsfests aufgrund der schlechten Auswirkungen auf die Umwelt wie Geruchsbelästigungen zukünftig nicht mehr durchgeführt werden sollte. 

Die Vorsitzende informierte, dass mit dem Gemeinderat zeitnah ein Rückblick auf die Sommerveranstaltungen durchgeführt werde. In diesem Zuge könne auch über die Weiterführung des Feuerwerks am Sommernachtsfest beraten werden. Der Gemeinderat habe die Anregung zur Kenntnis genommen. 

 

 

 

TOP 3: RÜB 548
Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen und Freigabe der Ausschreibung

Die Gemeinde Rechberghausen betreibt insgesamt sieben Regenüberlaufbecken „RÜB“, welche über das gesamte Gemeindegebiet verteilt sind. Diese Regenüberlaufbecken dienen der Entlastung des Kanalnetzes bei starken Regenfällen.

Aufgrund verschiedener Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sind an den Regenüberlaufbecken umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Im kommenden Jahr ist die Sanierung des RÜB 548 (bei der Feuerwehr) vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme sind eine Betoninstandsetzung, Abdichtungsarbeiten, der Einbau von Steigleitern inklusive Einstiegshilfen, die Vergrößerung der Schachtöffnungen, der Einbau einer Montageöffnung sowie der Neubau der Messstrecke und der Pumpenanlagen geplant. Die Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungsarbeiten beträgt 700.609,76 € (brutto) zuzüglich eines Ingenieurhonorars.

Leider bestehen für die Maßnahme keine Fördermöglichkeiten. Da das maßgebliche Wasser- und Abwasserentgelt in der Gemeinde Rechberghausen derzeit zu gering ist, ist die Gemeinde nicht antragsberechtigt. 

Der Gemeinderat gab die Ausschreibung der Sanierung des RÜB 548 frei und beauftragte das Ingenieurbüro VTG Straub mit der Begleitung der Maßnahme.

 

TOP 4: Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Haug-Erkinger-Festsaal
Vergabe

Auf dem Dach des Haug-Erkinger-Festsaals soll eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 44 kWp und einem Speichersystem mit 39 kWh installiert werden. Hierfür wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Im Rahmen der Ausschreibung wurden acht Firmen aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage soll noch im Jahr 2026 erfolgen, da die Einspeisekulisse danach eingeschränkt und reduziert wird. Einige Firmen haben rückgemeldet, dass die Auftragskapazität aktuell ausgelastet sei, da viele Kunden aufgrund der geänderten Einspeiseregelung noch eine Inbetriebnahme in diesem Jahr anstreben. Eine Firma hat ein Angebot eingereicht: Die Firma Heldele aus Salach hat angeboten die Photovoltaikanlage noch in diesem Jahr zu einem Preis von 82.062,18 € zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen.

Die Kostenschätzung für die Anbringung der Photovoltaikanlage lag bei 80.071,81 €. 
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Heldele mit der Lieferung und der Installation der Photovoltaikanlage zu von 82.062,18 €.
 

TOP 5: Beendigung StadtTicket
Beratung über eine Kündigung der Stadt Göppingen zum 31.12.2026

Seit 2021 besteht mit dem StadtTicket ein besonderes VVS-Angebot, das in und zwischen der Stadt Göppingen mit Stadtteilen und den Gemeinden Birenbach, Rechberghausen und Wäschenbeuren die Möglichkeit eines gegenüber den Einzelfahrpreisen deutlich vergünstigten Fahrpreises beinhaltet, der als Gruppen- oder Einzelpersonenfahrschein am gelösten Tag beliebig häufige Fahrten ermöglicht.

Die Mindereinnahmen des VVS durch dieses vergünstigte Angebot gegenüber dem Lösen von zwei Einzeltickets sind von den Gemeinden abzüglich eines VVS-Anteils zu ersetzen.

Durch das attraktive Angebot wurden rund 102.000 Einzeltickets und rund 3.700 Gruppentickets im Jahr 2025 verkauft.

An der Finanzierung der Kosten trägt die Stadt Göppingen einen Anteil von 90 %. Die übrigen Kosten verteilen sich mit 4,34 % auf Rechberghausen, 1,6 % auf Birenbach und 3,2 % auf Wäschenbeuren. Der Kostenanteil 2025 für Göppingen betrug somit rund 235.000 €. Rechberghausen beteiligte sich mit rund 13.500 €/Jahr.

Mit Hinweis auf die bekannte äußerst schwierige Haushaltslage, kündigte die Stadt Göppingen das StadtTicket gegenüber dem VVS am 29.06.2026 zum 31.12.2026. Leider wurde die Gemeinde erst am 03.07.2026 über diesen Sachverhalt informiert und hat mit einem Schreiben nochmals für die Beibehaltung dieses Angebots gegenüber der Stadt geworben, über das in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2026 der Gemeinderat nochmals final einen Beschluss fasste. Auch sicherlich aufgrund der zwischenzeitlich für die Stadt Göppingen beschlossenen Haushaltsperre wurde die Kündigung bestätigt.

Eine formale Kündigung gegenüber den beteiligten Gemeinden wurde nicht ausgesprochen, über den finalen Kündigungsbeschluss erfolgte eine Information der Gemeinde Rechberghausen mit Schreiben vom 12.08.2026.

Nach den Regelungen der Vereinbarung zwischen der VVS, der Stadt Göppingen sowie den Gemeinden Birenbach, Rechberghausen und Wäschenbeuren ist eine fristgerechte Kündigung, die bis zum 30.06.2026 ausgesprochen wird, mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2027 möglich. Unter diesem Gesichtspunkt stellt eine Kündigung zum 31.12.2026 aus Sicht der Verwaltung damit eine außerordentliche Kündigung dar, für deren Wirksamkeit es der Zustimmung aller Vertragspartner bedarf.

Seitens der Stadt Göppingen wurde ein Kompromissvorschlag zur Diskussion gestellt: Dieser sieht vor, das Stadtticket mit der auf 01.07.2027 geplanten temporären Verlegung des Omnibusbahnhofs wg. ZOB-Neubau zum 30.06.2027 einvernehmlich zu beenden. Notwendig hierfür wäre allerdings wieder eine Zustimmung aller beteiligten Gemeinden. 

Nach intensiven Diskussion wurde zwar Verständnis für die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Göppingen geäußert. Jedoch wurde aus dem Gremium mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass eine derartige Vorgehensweise unter Vertragspartnern indiskutabel und nicht angebracht ist. Der Mehrwert und die Attraktivität des Stadttickets wurde zudem für die Bürger der Gemeinde Rechberghausen als sehr wichtig eingestuft und als verkehrsgeplagte Gemeinde sollte alles darangesetzt werden, den Nutzern den ÖPNV schmackhaft zu machen.

Aus diesen Gründen lehnte der Gemeinderat den von der Stadt Göppingen unterbreiteten Vorschlag, das VVS-Ticket mit Ablauf des 30.06.2027 einvernehmlich zu beenden, ab und sprach sich für eine Beendigung zum 31.12.2027 aus. Die Verwaltung wurde mit den weiteren Schritten beauftragt.
 

TOP 6: Finanzzwischenbericht 2026

Die Verwaltung hat dem Gremium die Entwicklungen der Haushaltsführung im laufenden Jahr 2026, die Entwicklung bei den wichtigsten Einnahmen sowie die bereits erkennbaren Abweichungen von der Haushaltsplanung erläutert. Aufgrund der Mai-Steuerschätzung muss beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einer Mindereinnahme von -50.900 € gerechnet werden, das erwartete Gesamtaufkommen liegt dadurch bei etwa 4.515.600 €. Im kommunalen Finanzausgleich (FAG) kann dagegen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land mit einer kleinen Mehreinnahme von 7.400 € und somit einem Gesamtaufkommen von 3.100.500 € gerechnet werden. Nach dem aktuellen Veranlagungsstand kann bei der Gewerbesteuer mit einer Mehreinnahme von rund 300.000 € und somit einem möglichen Gesamtaufkommen von rund 3,8 Mio. € gerechnet werden, wobei aufgrund noch ausstehender Veranlagungen einiger großer Gewerbesteuerzahler auch noch größere Veränderungen möglich sind. Das hohe Gewerbesteueraufkommen enthält zum Teil noch Vorauszahlungen, die auf den guten Ergebnissen der Vorjahre basieren, die jüngsten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen könnten daher auch noch zu größeren Rückzahlungen, auch in den kommenden Jahren, führen. Höhere Gewerbesteuereinnahmen bedeuten automatisch auch eine höhere Gewerbesteuerumlage, hier wird mit einer Mehrausgabe von rund 30.000 € gerechnet. 

Die geplante Veräußerung des Areals am Kreisverkehr an einen Investor kann voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr realisiert werden, die veranschlagten Grundstückserlöse werden dementsprechend nicht mehr in diesem Jahr eingehen. Durch positive Ausschreibungsergebnisse, Aufdeckung von Einsparpotentialen oder zum Teil durch Verzögerungen bei der Ausführung kann dagegen bei einigen größeren Investitionsmaßnahmen (Sanierung Rasenplatz Sportpark Lindach, Erneuerung Barbarossastraße, Erneuerung Lindachstraße, Sanierung Feldweg Oberhausen-Bartenbach, Begleitmaßnahmen Erneuerung Faurndauer Straße, Sanierung Sommertraumsee, Erneuerung Friedhofsweg, Errichtung Photovoltaikanlage Haug-Erkinger-Festsaal, Erneuerung und technischer Aufrüstung Regenüberlaufbecken) mit geringeren Kosten als im Haushaltsplan veranschlagt gerechnet werden. 

Unter Einbeziehung aller im Finanzzwischenbericht dargestellten Veränderungen wird sich im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von etwa -231.900 € ergeben, dies stellt im Vergleich zur Haushaltsplanung (-395.100 €) eine Verbesserung um 163.200 € dar.

Im Gesamtfinanzhaushalt wird mit einer negativen Veränderung des Finanzmittelbestandes von -1.609.500 € gerechnet, dies ist vergleichbar mit einer früheren Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage. Im Vergleich zur Haushaltsplanung stellt dies eine Verbesserung um 105.200 € dar. Diese Verbesserung resultiert nicht nur aus einer verbesserten Ertragssituation bei der Gewerbesteuer, sondern auch aus Verzögerungen bei der Umsetzung von veranschlagten Maßnahmen, die somit die Haushalte der kommenden Jahre belasten werden. Beim Finanzierungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts, vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, wird anstelle des im Haushaltsplan veranschlagten Wertes von 718.700 € mit einem Finanzierungsmittelüberschuss von 881.900 € gerechnet. Der Stand der liquiden Mittel lag zu Beginn des Jahres bei rund 4,98 Mio. €. Unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung wird sich zum Jahresende ein Bestand an liquiden Mitteln von voraussichtlich etwa 3,73 Mio. € ergeben, die o. g. „Rücklagenentnahme“ kann somit noch problemlos bewältigt werden. 

Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechberghausen ist mit einem Gesamtaufkommen beim Wasserzins von etwa 740.400 € zu rechnen, dies stellt im Vergleich zum Wirtschaftsplan eine Mindereinnahme von rund -18.500 € dar. Im Bereich der Mittel für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und der Wassergewinnungs- und -speicheranlagen gibt es eine abweichende Entwicklung von Erfolgs- und Liquiditätsplan, die aus einer verzögerten Abrechnung/Auszahlung von im Jahr 2025 veranschlagten und durchgeführten Maßnahmen resultiert. So kann im Erfolgsplan bei dieser Position mit einer Minderausgabe von -15.100 € gerechnet werden, im Liquiditätsplan muss dagegen ist mit einer Mehrausgabe von 23.600 € gerechnet werden. Bei den Investitionsmaßnahmen muss bei der Erneuerung der Wasserleitung in der Barbarossastraße bei erwarteten Gesamtkosten von 232.000 € mit einer Mehrausgabe von 32.000 € gerechnet werden. Da die vom Landkreis geplante Erneuerung der Faurndauer Straße erst ab dem Jahr 2027 durchgeführt wird, kann die begleitend veranschlagte Erneuerung der Wasserleitung in dieser Straße ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Dies führt in diesem Jahr zu einer Minderausgabe von -125.000 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahmen werden mit insg. 480.000 € voraussichtlich um 45.000 € höher ausfallen als veranschlagt, wobei anzumerken ist, dass hiervon 250.000 € auf die erst Anfang 2026 erfolgte Kreditaufnahme für die Erneuerung der Wasserleitung im Greutweg im Rahmen der Kreditermächtigung des Jahres 2025 entfallen. Von der Kreditermächtigung des Jahres 2026 in Höhe von 435.000 € werden voraussichtlich 230.000 € zur Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitung in der Barbarossastraße in Anspruch genommen.

Unter Einbeziehung der im Finanzzwischenbericht dargestellten Veränderungen wird sich im Erfolgsplan voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von -57.700 €, dies stellt im Vergleich zum Wirtschaftsplan eine geringe Verschlechterung um -3.400 € dar.  Im Liquiditätsplan kann dagegen mit einer positiven Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von 60.400 € gerechnet werden, dies stellt im Vergleich zum Wirtschaftsplan eine Verbesserung um 95.900 € dar.

 

TOP 7: Radweg "Alte Bahntrasse"
Beleuchtung im Bereich des Edekas

Im Rahmen des Fußverkehrschecks wurde seitens der Bürgerschaft vorgebracht, dass der Radweg auf der alten Bahntrasse im Bereich des Edeka-Marktes in den späten Abend- und frühen Morgenstunden nicht beleuchtet ist. Es wurde angeregt, die Beleuchtung des Radwegs auf diesen Bereich auszudehnen.

Leider befinden sich im Bereich des Edeka-Parkplatzes entlang des Radwegs weder ein Stromkabel noch Straßenlaternen. Während der Öffnungszeiten des Edeka-Marktes stellt dies kein Problem dar beziehungsweise fällt dies dem Fußgänger nicht auf, da durch die Parkplatzbeleuchtung des Marktes eine ausreichende Ausleuchtung des Radwegs gegeben ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes wird die Parkplatzbeleuchtung des Marktes jedoch abgestellt und in der Folge ist dieser Teilbereich des Radwegs daher schlecht beleuchtet. 

Die Kosten für die Verlegung eines Stromkabels und das Setzen von Lichtmasten belaufen sich inklusive Tiefbau auf 33.120 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind in diesem Jahr nicht eingeplant. Die Haushaltsmittel können im kommenden Jahr eingeplant und die Maßnahme kann dann im Frühjahr 2027 umgesetzt werden.  

Um die Kosten für die Verlegung des Stromkabels einzusparen, wurde seitens der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, alternativ Solarleuchten zu verwenden. In diesem Fall müsste jedoch für eine Leuchte eine Verkabelung von einem bestehenden Lichtmasten erfolgen, da aufgrund von Verschattungen nicht genug Solarertrag zu erwarten ist. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 24.000 €. Auch in diesem Fall sind entsprechende Haushaltsmittel in diesem Jahr nicht eingeplant.

Alternativ hat die Verwaltung beim Geschäftsführer des Edeka-Marktes angefragt, ob die Schaltzeiten der Parkplatzbeleuchtung entlang des Radwegs angepasst werden könnten. Nach der Prüfung durch den Elektriker des Edekas wurde mitgeteilt, dass die Zeitschaltuhr der Parkplatzbeleuchtung umprogrammiert werden könnte und somit eine längere Beleuchtung grundsätzlich möglich wäre. Jedoch können die Leuchten des Parkplatzes nicht „voneinander getrennt“ geschaltet werden. Dies bedeutet, dass eine Umprogrammierung zwangsweise dazu führen wird, dass die komplette Parkplatzbeleuchtung länger brennt (nicht nur die Leuchten entlang des Radwegs). Die dadurch entstehenden höheren Stromkosten müssten von der Gemeinde getragen werden (Kosten zwischen 25 und 50 Euro/Monat).

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, tiefer in die Gespräche mit dem Edeka-Markt einzusteigen und zu prüfen, ob an den Lichtmasten entlang des Radwegs zusätzliche Strahler angebracht werden können. In diesem Fall könnte die restliche Parkplatzbeleuchtung nach Ladenschluss wie gewohnt abgeschaltet werden. Zunächst soll eine mögliche Veränderung nach einer Testphase überprüft und bewertet werden.

 

TOP 8: Gemeindegebäude Wangener Straße 6
Vorstellung eines Sanierungskonzeptes und Beratung über weitere Vorgehensweise

Das Gebäude Wangener Str. 6 steht schon längere Zeit leer. Die Wiederaufnahme der Nutzung ist vor allem durch die vorhandene Raumhöhe von lediglich ca. 1,80 m erschwert.

Ein Fachbetrieb hat auf Anfrage der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Decke über dem Erdgeschoss um max. 50 cm erhöht werden könne. Hierfür müsste das Dachgeschoss inklusive der Decke über dem Erdgeschoss zurückgebaut werden. So entsteht im Erdgeschoss eine Raumhöhe von ca. 2,20 m.

Wohnräume benötigen gemäß der Landesbauordnung eine Raumhöhe von mindestens 2,30 cm. Wenn die Decke jedoch um mehr als 50 cm angehoben wird, verzerren sich die Proportionen des Gebäudes zu sehr.

Der Dachstuhl würde neu aufgebaut werden, wobei Dachneigung und Details an Traufe und Ortgang entsprechend dem Bestand wiederhergestellt werden.
Das Untergeschoss soll lediglich für Abstell- und Technikräume genutzt und lediglich über die Wangener Straße hin zugänglich sein. Die aktuelle Innentreppe vom UG ins EG soll entfernt werden.
Dieses Konzept könnte alternativ um eine aufgeständerte Holzterrasse an der Giebelseite ergänzt werden. Von einem massiveren Anbau wird jedoch abgeraten, weil dieser aus deren Sicht den Charakter des bestehenden Gebäudes beeinträchtigt.

Aus energetischer Sicht wird eine Sanierung zum Effizienzhaus vorgeschlagen: Diese besteht aus Dämmung der Decke über UG, Fenstertausch, Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems, Dachdämmung sowie dem Einbau Luft-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung.

Die Kosten werden auf ca. 287.000 € geschätzt. Eine Erweiterung des Sanierungsgebietes Unterdorf III wäre möglich, sodass das Grundstück Wangener Str. 6 noch mit aufgenommen wird. Damit könnte die Sanierung und Aufstockung mit ca. 103.000 € aus Landesmitteln gefördert werden.

Der Gemeinderat sprach sich aufgrund der schwierigen Finanzlage gegen eine Sanierung mit Aufstockung aus.

 

TOP 9: Annahme von Spenden und Zuwendungen des 2. Quartals 2026

Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Die Verwaltung hat das Gremium darüber informiert, dass im 2. Quartal 2026 zwar keine Spenden und Zuwendungen eingeworben und entgegen genommen wurden,  jedoch Sponsoring-Gelder in Höhe von 12.465,00 € vereinnahmt werden konnten. Darüber hinaus hat die Verwaltung das Gremium darüber informiert, dass im 1. Quartal 2026 noch weitere Spenden in Höhe von insg. 21.892,85 € im Rahmen einer Spendenaktion auf einem extra hierfür eingerichteten Spendenkonto eingeworben werden konnten. 

Der Gemeinderat hat von den dargestellten Spenden und Zuwendungen sowie Sponsoring-Beträgen Kenntnis genommen und einstimmig die Annahme eingeworbenen Spenden beschlossen. Über die eingeworbenen und angenommenen Spenden ist einmal jährlich ein Spendenbericht zu erstellen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Verwaltung wird diesen Spendenbericht nach Jahresende und erfolgter Beschlussfassung über die weiteren im Jahr 2026 eingeworbenen Spenden und Zuwendungen erstellen.

 

TOP 10: Bebauungsplan „Schillerstraße/Hölderlinweg“
Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Das Plangebiet „Schillerstraße/Hölderlinweg“ umfasst einen bestehenden Wohnbereich im Westen des Siedlungsgebietes von Rechberghausen zwischen Schillerstraße, Hölderlinweg, Bergstraße, Jahnstraße und Faurndauer Straße. Das Gebiet ist überwiegend durch freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser auf großzügigen Grundstücken geprägt. Entlang der Schillerstraße hat sich bis heute ein charakteristischer Siedlungshausbestand erhalten, der das Ortsbild in diesem Bereich wesentlich prägt.

Im Zuge des fortschreitenden Generationenwechsels innerhalb der Eigentümerstruktur ist in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bautätigkeit durch Modernisierungen, Anbauten, Ersatzneubauten sowie Nachverdichtungsabsichten zu beobachten. Die Gemeinde begrüßt grundsätzlich eine zeitgemäße Weiterentwicklung der bestehenden Wohngebäude. Sie möchte jedoch verhindern, dass durch überdimensionierte Neubauten oder eine unverträgliche Nachverdichtung die für das Gebiet typischen Gebäude- und Freiraumstrukturen verloren gehen. Der Gemeinderat hat daher bereits am 10.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Schillerstraße“ beschlossen. Gleichzeitig wurde für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

Ziel der Gemeinde ist es, die charakteristische Siedlungsstruktur des bestehenden Wohngebiets langfristig zu sichern und zugleich eine geordnete Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die aufgelockerte Bebauung mit großzügigen Gartenbereichen sowie die ortsbildprägenden Siedlungshäuser entlang der Schillerstraße sollen erhalten und vor einer städtebaulich unverträglichen Verdichtung geschützt werden. Gleichzeitig sollen den Grundstückseigentümern angemessene und zeitgemäße Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Für Teilbereiche des Plangebiets bestehen derzeit noch ältere planungsrechtliche Grundlagen in Form des Bebauungsplans „Gsteinig“ aus dem Jahr 1950 sowie eines Baulinienplans aus dem Jahr 1934. Der überwiegende Teil des Gebietes ist bislang unbeplant und nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die bestehenden Regelungen sind aus heutiger Sicht nicht mehr geeignet, die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen zu steuern.

Im Rahmen der Erarbeitung des Planentwurfs wurde festgestellt, dass die städtebaulichen Zielsetzungen nicht nur für die Wohnbauflächen westlich der Schillerstraße, sondern auch für die angrenzenden Bereiche östlich der Schillerstraße von Bedeutung sind. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich erweitert und die Planung in „Schillerstraße/Hölderlinweg“ umbenannt. Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplans setzt die planerischen Zielsetzungen um und schafft einen verlässlichen planungsrechtlichen Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes.

Der Gemeinderat billigte den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Schillerstraße/Hölderlinweg“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 24.09.2026. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, im Rahmen des Bebauungsplans nur Außenbeleuchtung, die nach unten leuchtet sowie Beherbergungsgewerbe in Ausnahmefällen zuzulassen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Schillerstraße/Hölderlinweg“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
 

TOP 11: Bebauungsplan „Im Wiesengrund, 1. Änderung“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2026 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wiesengrund, 1. Änderung“ beschlossen. In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 24.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.07.2026. 

Die eingegangenen Stellungnahmen betreffen im Wesentlichen artenschutzrechtliche Hinweise, geotechnische Belange sowie Anforderungen und Hinweise zu Starkregenereignissen. Die Anregungen wurden geprüft und, soweit erforderlich, durch Ergänzungen von Hinweisen bzw. redaktionelle Anpassungen berücksichtigt; grundlegende Änderungen der Planung ergeben sich hieraus nicht.

Der Gemeinderat nahm die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander. Der Bebauungsplan „Im Wiesengrund, 1. Änderung“ in der Fassung vom 24.09.2026 wurde nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Auf die Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Schurwaldboten wird verwiesen.

http://www.rechberghausen.de//de/gemeinde/aktuelles