Bericht aus der Sitzung am 26.03.2026
TOP 1: Bekanntgaben
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2026 waren keine Beschlüsse öffentlich bekanntzugeben.
TOP 2: Einwohnerfragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3: Sommertraumsee
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Im Juli 2025 wurde über den Wasserverlust des Sommertraumsees im Gemeinderat beraten. Als Sanierungsmaßnahme wurde die Erneuerung der Abdichtung der nördlichen Böschung vorgeschlagen und angemerkt, dass die Abdichtungserneuerung auch am Südufer erforderlich sein könnte. Eine Kostenreduzierung wurde in Aussicht gestellt, wenn die Sanierung erst nach vollständigem Ablassen und Austrocknen des Sees realisiert wird.
Im Januar 2026 hat sich das Gremium dafür ausgesprochen, die Seeneuabdichtung der Nord- und Südböschung für 160.000 € (brutto) zu verfolgen. Diese Variante beinhaltete das vollständige Ablassen und Austrocknen des Sees. Hierfür wurde der See am 09.03.2026 abgelassen und am 11.03.2026 wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis war festzustellen, dass nur das Nordufer abgedichtet werden muss, im Bereich der Sohle und des Südufers sind keine Maßnahmen erforderlich.
Der Ursprung der Undichtigkeit ist auf den „Wellenschlag“ zurückzuführen, wonach der Bereich unterhalb des L-Stein-Fundaments mit der Zeit immer mehr ausgespült wurde. Der daraufhin erarbeitete Sanierungsvorschlag sieht vor, die L-Steine zurückzubauen, das Nordufer abzudichten, abzuflachen und als begrünte Böschung herzustellen. Für diese Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 120.000 € (brutto) zu rechnen. Der aktuelle Zeitplan geht davon aus, dass die Arbeiten Anfang Juli und somit deutlich früher als ursprünglich geplant, abgeschlossen sind.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Variante mit einem neuen abgeflachten Nordufer zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen, sofern dieses maximal 20 % über der Kostenberechnung (89.000 € netto) liegt.
TOP 4: Gestaltung Kreuzungsbereich Bahnhofstraße - Göppinger Straße
Vorstellung der Entwurfsplanung
Im Rahmen des Fußverkehrschecks wurde der Kreuzungsbereich Bahnhofstraße – Göppinger Straße aufgrund der mangelnden Übersichtlichkeit bemängelt. Insbesondere der Einmündungsbereich der Göppinger Straße hat einen breiten Kurventrichter, der zu einer langen Querungsdistanz und damit zu einer unsicheren Querung für den Fußverkehr führt.
Der Wartebereich der Bushaltestelle „Feuerwehr“ in Fahrtrichtung Birenbach liegt direkt im Gehwegbereich. Dementsprechend ist bei einer Nutzung der Bushaltestelle durch wartende Personen nur wenig Platz für Fußgänger vorhanden. Im Rahmen des Fußverkehrschecks wurde eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Kreisverkehr vorgeschlagen. Eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung des Kreisverkehrs wird seitens der Verkehrsschau abgelehnt, da ein barrierefreier Umbau an dieser Stelle nicht möglich ist und die Gefahr besteht, dass ein wartender Bus trotz durchgezogener Markierung überholt werden könnte, was am Kreisverkehr kritische Situationen hervorrufen würde. Die Empfehlung der Verkehrsschau lautet, die Bushaltestelle in Richtung Göppingen zu verlegen.
Das Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf hat in der Sitzung einen Entwurf für eine mögliche Neugestaltung des Kreuzungsbereichs vorgestellt. Die Anbringung einer baulichen Mittelinsel wird seitens der Verkehrsschau abgelehnt. Nach der Vorabstimmung mit der Verkehrsschau soll der Kurventrichter der Göppinger Straße durch einen längeren Gehweg im Bereich der Talstraße verkürzt werden. Außerdem soll anstatt der Anbringung einer baulichen Mittelinsel eine Sperrfläche markiert werden. Die Bushaltestelle soll von der Göppinger Straße kommend vor die Brücke verlegt werden. Für die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs entstehen bei dieser Variante geschätzte Kosten von 240.000 € (brutto) und für den Umbau der barrierefreien Bushaltestelle entstehen Kosten in Höhe von schätzungsweise 65.000 € (brutto). Dazu kommt das Ingenieurhonorar in Höhe von etwa 13 % der Baukosten.
Der Umbau der Bushaltestelle ist über das LGVFG mit ca. 75 % förderfähig. Es besteht die Möglichkeit, das Sanierungsgebiet „Unterdorf III“ um diesen Bereich zu vergrößern. In diesem Fall wäre die Gestaltung des Kreuzungsbereichs mit ca. 60 % förderfähig.
Es wurde vorgeschlagen, in diesem Jahr die Planung zu vertiefen und die Maßnahme im Jahr 2027 umzusetzen.
Der Gemeinderat befürwortete die Verlegung der Bushaltestelle vor der Brücke mit barrierefreiem Umbau. Die Verwaltung wurde beauftragt, mögliche Kosteneinsparungen sowie die Notwendigkeit der Parkplätze im Bereich der Talstraße zu prüfen und die Ausweitung des Sanierungsgebiets in die Wege zu leiten.
TOP 5: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Im Wiesengrund“
Auf dem Grundstück Im Wiesengrund 13 ist eine Terrassenüberdachung geplant, die nicht den Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes entspricht. Die Terrasse befindet sich außerhalb der Baugrenze. Weil es sich um eine Reihenhausbebauung handelt und eine offene Bauweise Anwendung findet, verstößt die Überdachung außerhalb der Baugrenze auch gegen das Abstandsflächengebot. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit nur im Wege einer Änderung des Bebauungsplanes hergestellt werden kann. Die Bauherrschaft hat nun die Bebauungsplanänderung beantragt und hat erklärt, die Kosten des externen Planungsbüros, welches die Bebauungsplanänderung mit begleitet, zu übernehmen. Die Genehmigungsfähigkeit kann durch eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche hergestellt werden.
Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte einzuleiten.