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Bodenrichtwerte

Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverband "Östlicher Schurwald" die im folgenden genannten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2010 am 07.06.2011 ermittelt und beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baufreies und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgeweisen. Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte der Baulandflächen beziehen sich auf das unbebaute, baufreie, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswert vom Bodenrichtwert.

Gegen Gebühr kann ein Antragsberechtigter nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen:

  • Antrag Gutachten

Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

Bodenrichtwertkarten der einzelnen Gemeinden:

  • Bodenrichtwertkarte Adelberg
  • Bodenrichtwertkarte Birenbach
  • Bodenrichtwertkarte Börtlingen
  • Bodenrichtwertkarte Börtlingen-Breech
  • Bodenrichtwertkarte Börtlingen-Zell
  • Bodenrichtwertkarte Rechberghausen

Im Übrigen ist im Einzelnen zu entnehmen, ob es sich bei den jeweiligen Bodenrichtwerten um Bauerwartungsland, erschließungspflichtiges oder erschließungsfreies Bauland handelt.

Die Bodenrichtwerte beruhen auf der Auswertung der Kaufpreissammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald.

 

Adelberg

auf 31.12.2010 in €

 

 

Börtlingen

auf 31.12.2010 in €

 

Wohnbaugebiet

 

 

Wohnbaugebiet

 

erschlossen

100 - 240

 

erschlossen

110 - 240

unerschlossen

50 - 190

 

unerschlossen

60 - 150

künftiges Wohnbaugebiet

15 - 20

 

künftiges Wohnbaugebiet

15 - 65

Mischgebiet

 

 

Mischgebiet

 

erschlossen

100 - 160

 

erschlossen

80 - 150

unerschlossen

-

 

unerschlossen

-

Gewerbegebiet

 

 

Gewerbegebiet

 

erschlossen

40 - 65

 

erschlossen

40 - 70

unerschlossen

-

 

unerschlossen

20 - 50

künftiges Gewerbegebiet lt. FNP

12 - 15

 

künftiges Gewerbegebiet lt. FNP

-

Ferienhausgebiet erschlossen

-

 

Ferienhausgebiet erschlossen

-

Wochenendhausgebiet

-

 

Wochenendhausgebiet

20 - 40

Gartenhausgebiet

-

 

Gartenhausgebiet

-

Landwirtschaftliche Fläche

1,5 - 4

 

Landwirtschaftliche Fläche

1,5 - 4

Wald

0,5 - 1

 

Wald

0,5 - 1




Birenbach

auf 31.12.2010 in €

 

 

Rechberghausen

auf 31.12.2010 in €

 

Wohnbaugebiet

 

 

Wohnbaugebiet

 

erschlossen

100 - 260

 

erschlossen

130 - 290

unerschlossen

-

 

unerschlossen

-

künftiges Wohnbaugebiet

-

 

künftiges Wohnbaugebiet

30 - 60

Mischgebiet

 

 

Mischgebiet

 

erschlossen

75 - 150

 

erschlossen

100 - 180

unerschlossen

 

 

unerschlossen

-

Gewerbegebiet

 

 

Gewerbegebiet

 

erschlossen

50 - 100

 

erschlossen

60 - 80

unerschlossen

-

 

unerschlossen

-

künftiges Gewerbegebiet lt. FNP

-

 

künftiges Gewerbegebiet lt. FNP

-

Ferienhausgebiet erschlossen

 

 

Ferienhausgebiet erschlossen

-

Wochenendhausgebiet

-

 

Wochenendhausgebiet

-

Gartenhausgebiet

-

 

Gartenhausgebiet

5 - 15

Landwirtschaftliche Fläche

1,5 - 4

 

Landwirtschaftliche Fläche

2 - 4

Wald

0,5 - 1

 

Wald

0,5 - 1

 

Gutachterausschuss Östlicher Schurwald

Geschäftsstelle:

Amtsgasse 4

73098 Rechberghausen

Geschäftsstellenleiter:

  Matthias Dichtl

Telefon: 07161 / 501-20

email: dichtl@gemeinde.rechberghausen.de



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