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05.09.2011 Aus dem Gemeinderat


Abwassergebühr
- auch in den Ferien tagte der Rechberghäuser Gemeinderat, damit die umfangreichen Aufgaben bewältigt werden können. Wegen der Nichteinfügung in die Umgebungsbebauung erwartet der GR zu dem Umbau in der Göppinger Straße 16 eine Kompensation z.B. mit der Begrünung des Flachdaches bzw. zunächst auch dem Nachweis für die Fassadengestaltung.

Nach Vorlage der geänderten Planunterlagen kann das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden. Auch die Werbeanlage am Gebäude Hauptstr. 25/1 konnte der GR nicht wie geplant  befürworten, da diese dem Bebauungsplan widerspricht. Auch hier sind Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Dagegen wurde der Anbau eines Wintergartens auch dem Grundstück Wasserbergstr. 6, Flst. 1883 genehmigt. Keine Befreiung konnte der GR auch zu dem Bauantrag auf Erstellung einer Photovoltaikanlage auf der Produktions- und Lagerhalle, Robert-Bosch-Str. 12 erteilen, weil das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde die Dachbegrünung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage bei einem anderen gleichgelagerten Bauantrag für durchaus möglich erachtet hat - der Erstellung der Photovoltaikanlage steht also nichts entgegen, wenn die die vorhandene Begrünung verbleibt. Die bisherigen Planungsüberlegungen bezüglich einer Dirt-Parkanlage in der Herrenbachanlage müssen nochmals geprüft werden, weil GR F. Steeb es nicht für möglich hält, in der Herrenbachanlage mit LKW´s zu zufahren - zu enge Zufahrt, Beschädigung des Weges usw. Bezüglich der finanziellen Bedenken, welche GR D. Wahl äußerte, soll das Vorhaben zwar weiter geprüft - aber dann zur Haushaltsplaneinbringung 2012 angemeldet werden. Für die ausgeschiedene Gemeinderätin Anja Jantschik rückt von der Liste Bündnis 90/Grüne Simone Göser nach. Eventuelle Hinderungsgründe sind nicht erkennbar. Vom GR wurden Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Pfaffinger, Gäufelden zu 90.316,78 € vergeben. Dazu kommen noch die Nebenkosten. Diese Sanierungsarbeiten folgen ohne Aufgrabung nach dem sogenannten Inlinerverfahren.

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - mit Gebührenkalkulation rückwirkend zum 1.1.2010 und 2011      -Doch geringfügige Erhöhung der Abwassergebühr von 2,10 €/m³ auf 2,15 €/m³

Zur Einleitung wurde darüber informiert, dass erst vor wenigen Wochen festegestellt wurde, dass bei der Abwasserbeseitigung bereits im Jahr 2010 und voraussichtlich auch im Jahr 2011 Verluste in der Größenordnung von 200.000 € erwartet werden. Bei der Informationsversammlung sei jedoch den Bürgerinnen und Bürgern dargelegt worden, dass eine Gebührenerhöhung aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht vorgesehen sei. Man müsse daher die Bürgerschaft um Verständnis bitten, dass nun trotzdem eine Gebührenerhöhung von 2,10 €/m³ auf 2,15 €/m³ - so das Beratungsergebnis - beschlossen wurde.
Aus rechtlichen Gründen ist es bedauerlicherweise auch nicht möglich, die Gebühr später zu erhöhen, da dieser Abmangel eben jetzt dem GR bekannt sei. Richtig bleibt an der Aussage jedoch, dass der Anlass der Erhöhung keinesfalls die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr war - denn diese ist durch den Verwaltungsgerichtshof gefordert worden. Die jetzt neu kalkulierte Schmutzwassergebühr, gültig rückwirkend ab 1.1.2010 bzw. 1.1.2011 beträgt nun 1,62 €, die Niederschlagswassergebühr 0,53 €, somit ergibt sich die neue Gesamtgebühr von 2,15 € je m³.
Bedauerlicherweise sind die Kanalsanierungsmaßnahmen vorrangig für diese Erhöhung verantwortlich. Auch künftig werden jedes Jahr Kanalsanierungsmaßnahmen in der Größenordnung von ca. 100.000 € erforderlich werden.Verbandsgeschäftsführer Herbert Cammerer gab einen Überblick über die wichtigsten Daten der ausführlichen Sitzungsvorlage, ebenso wurde auf die Ermessensmöglichkeiten des Gemeinderates hingewiesen. Bezüglich der Grundstücksfläche ergibt sich nun eine Summe von 290.217 m² - bei den Straßenflächen ergibt sich eine Summe von 162.129 m². Auch die wichtigen Änderungen zur Abwassersatzung wurden im GR gesondert dargestellt. GR F. Steeb kritisierte die vorgesehene Erhöhung und die späte Information über die Verluste. Seine Befürchtungen, dass Vermieter auf Nachforderungen "sitzen bleiben" konnten jedoch teilweise ausgeräumt werden. Denn meistens ergeben sich auch durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr gerade für Wohnungseigentümer eher günstigere Abwassergebühren. Diskussionspunkt war dann noch die 14-tägige Zahlungsfrist, was jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vom Gemeindetag empfohlen wurde. Die von GR Dr. Moller angedeutete Möglichkeit, Gewinne vom Eigenbetrieb Wasserversorgung bei der Abwasserbeseitigung einzusetzen, kann sich die Gemeinde schon aus finanziellen Gründen nicht erlauben. Dabei ist vor allem auch zu beachten, dass sich ja der Anteil der öffentlichen Straßenentwässerung ebenfalls deutlich um über ein Drittel erhöht hat - diese Kosten müssen aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden.
Alle Beschlüsse wurden bei 2 Stimmenthaltungen vom Gemeinderat gefasst.


 



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