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Verkehr

Aktueller Räum- und Streuplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechberghausen hat durch Beschluss vom 12. Februar 2004 und Ergänzungsbeschluss vom 23.03.2005 folgenden Räum- und Streuplan aufgestellt:

Geräumt werden in zeitlicher Reihenfolge folgende Straßen:

1. Staufenstraße ab Kreisverkehr über die neue Brücke bis zur Einmündung der Graf-Degenfeld-Straße, Graf-Degenfeld-Straße, Rechbergstraße, Albstraße

2. Göppinger Straße, Ebene, Rappenstraße

3. Amtsgasse, Hauptstraße, Greutweg, Im Wiesengrund, Wangener Straße, Buchweg, Hopfengärten, Bergstraße, Reichenhardtstraße, Querstraße

4. Jahnstraße, Hauffstraße, Mörikestraße/Schillerstraße, Schulstraße, Dornungweg, Bühlstraße, Hintergasse, Kirchplatz, Silcherweg, Sudetenstraße, Richard-Wagner-Straße, Rubensweg, Lenaustraße, Teckstraße, Neuffenstraße, Staufenstraße abgehend von der Graf-Degenfeld-Straße, Straßen im Gewerbegebiet

 

Danach werden die Gemeindeverbindungsstraßen geräumt und gestreut:

Birenbach – Zell

Börtlingen – Zachersmühle – Herrenbachstausee

Kaisersträßle

Oberhausen – Birenbach

Rechberghausen, Bühlstraße – L 1147 (Kreisstraße in Richtung Adelberg)

Rechberghausen – Oberhausen

 

Anschließend werden bei ausreichend vorhandenen personellen und zeitlichen Kapazitäten folgende Wege geräumt:

Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Göppingen – Schwäbisch Gmünd

Spazierweg „Reichenhardt“

Spazierweg zum Umspannwerk

 

Die restlichen Straßen werden nicht geräumt und gestreut.

 

Begonnen wird mit dem Winterdienst um 04.00 Uhr, am Wochenende um 05.00 Uhr im wöchentlichen Wechsel.

 

Ergänzungen zum Räum- und Streuplan:

Folgende Straßen können grundsätzlich nicht geräumt werden:

- Verbindungsweg vom Haselrain zur Kernerstraße

- Teil der Lenaustraße

- Verbindung von der Ödachstraße zum Greutweg

- abgehender Verbindungsweg ab Graf- Degenfeld- Str. 43 ff.

- Bosslerstraße

- Verbindungswege zwischen Oberhäuser Straße und Rosensteinstraße

- Verbindungsweg zwischen Rosenstraße und Schillerstraße

Besonders wird noch darauf hingewiesen, dass oftmals Anliegerstraßen dann nicht geräumt werden können, wenn Fahrzeuge ungünstig bzw. sogar verkehrswidrig geparkt sind. Es wird deshalb gebeten, die Straßen möglichst von parkenden Fahrzeugen frei zu halten und die verkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Auf klassifizierten Straßen wie B297, K 1409 und K1410 wird der Winterdienst von der Straßenmeisterei Eislingen übernommen.

 

 

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