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Verkehr und Parken

Verkehrskontrollen

Die Gemeinde Rechberghausen weist darauf hin, dass die Einhaltung der angeordneten Verkehrsschilder vom Vollzugsdienst kontrolliert wird.
In die allgemein ausgewiesenen Fußgängerbereiche darf nicht ohne Sondergenehmigung eingefahren werden. Darüber setzen sich sehr viele Besucher oder Anlieferer vergleichsweise leichtfertig hinweg.

Parken

In der Rechberghäuser Ortsmitte besteht eine Parkzonenregelung mit Parkscheibenpflicht, d.h. dass auf allen ausgewiesenen Parkplätzen eine Parkdauer von bis zu 2 Stunden mit Hinterlegen der Parkscheibe möglich ist. Die Einfahrt in diese Parkzone ist an folgenden Standorten beschildert: 

  • Faurndauer Straße nach Einmündung der Schulstraße auf Höhe der Grundschule
  • Untere Hauptstraße nach dem Kreisverkehr
  • Amtsgasse bzw. Schlossmarkt vor Einmündung der Lorcher Straße
  • vor dem Oberen Tor


In diesem Zusammenhang wird auf den angefügten Parkplatzflyer hingewiesen.

 

 

 

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