16.02.2012
Aus dem Gemeinderat
Einstimmig zugestimmt hat der Rechberghäuser Gemeinderat dem Bauantrag auf Geländeauffüllung und zusätzliche Pflanzmaßnahme im Zuge der Errichtung eines Rinderlaufstalles auf Flurstück 937, Dornunghof. Es hat sich gezeigt, dass diese Auffüllungen baugenehmigungspflichtig sind. Hierzu wurde aus dem Gemeinderat darauf hingewiesen, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handle. Es sei jedoch wichtig, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen durch die Baurechtsbehörde auch geprüft werden.
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